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Elektromechanisch oder mit einem Federkraftspeicher angetriebene Möbel fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV des ProdSG bzw. der MaschRL, es sei denn, dass andere EU- Richtlinien für derartige Produkte zutreffen (z. B. die Medizinprodukte-RL). Für Maschinen nach der 9. ProdSV muss ein Konformitätsbewertungsverfahren inkl. einer Risikobeurteilung durchgeführt ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
").Wird die Anlage wesentlich verändert, ist dies mit einem erstmaligen Inverkehrbringen gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der Maschinenverordnung- 9. ProdSV, insbesondere § 3 zu erfüllen sind (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG- MRL, Dokumentation nach Anhang VII MRL, Informationen (insbes. Betriebsanleitung nach Anhang I MRL), Durchführung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Eine Rolltreppe fällt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor, dass Maschinen rechtskonform hergestellt und auf dem Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden.Allgemeine Regelungen zu Sicherheitseinrichtungen für Rolltreppen werden in der „Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)" geregelt.Die ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 21944
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
wurde, kann anhand der nationalen Interpretation in dem Bund-Länder-Papier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ (vom 9. Apr. 2015 – GMBl 2015 Nr. 10, S. 183 ff.) nachvollzogen werden.Da Sie eine gebrauchte Standbohrmaschine (Baujahr 1977) nicht wesentlich verändern wollen, ist die CE-Kennzeichnung hierfür nicht erforderlich. Für den Bereich, der an der Standbohrmaschine geändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
auch als „Basisplattform“ oder Lagerbock ist demnach möglich, wenn vorab geprüft wurde, ob die sicherheitstechnischen Anforderungen an solche (neuen) Produkte bei diesem Arbeitsmittel erfüllt sind. Die Aspekte der Prüfung vor Verwendung sollten insbesondere die unter § 9 BetrSichV Genannten sein, insbesondere unter Absatz 1 die Punkte 1 (Standsicherheit), 3 (Tragfähigkeit) und unter Absatz (2) (scharfe Ecken und Kanten ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
durch die 9.ProdSV). Das bedeutet, dass er nach der Maschinenrichtlinie keine Konformitätserklärung oder Herstellererklärung benötigt. Er wird aber Bestandteil der Maschine und muss deshalb im Rahmen der Konformitätsbewertung für diese Maschine mit beurteilt werden. Der Maschinenhersteller benötigt hierfür aussagekräftige Unterlagen. Zu diesem Zweck kann zwischen den Vertragspartnern ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Für die Bereitstellung von Schleifmaschinen auf dem Markt und die Inbetriebnahme gilt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die mit der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung; 9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde.Für die Verwendung von Schleifmaschinen, auch für Altmaschinen, gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im Leitfaden ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761