Ergebnisse 101 bis 120 von 145 Treffern
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit d ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Rundpaletten sind eine ganz besondere Palettenform, die für bestimmte Waren eine ideale Transportmöglichkeit darstellen. Für die Herstellung von Rundpaletten, wenn also im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - anzuwenden. Nach dem ProdSG ist der Hersteller verpflichtet, u. a. nu ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr a ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Eine Bauartzulassung für ein Produkt ist eine behördliche Genehmigung (Verwaltungsakt), dass das jeweilige Produkt in den Verkehr gebracht oder für einen bestimmten Einsatzweck verwendet werden darf. Dies setzt eine gesetzliche Regelung voraus, die die Verwendung/den Einsatz des jeweiligen Produkts generell verbietet und nur behördlich zugelassene Produkte benutzt bzw. eingesetzt werden dürfen. Gg ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen von Sportausrüstunge ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 (GMB ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Durch die in der Konformitätserklärung angegebenen allgemeinen Bestimmungen und Normen gibt der Hersteller bekannt, dass er diese bei der Fertigung seines Produktes berücksichtigt hat. Dabei ist immer vom neuesten Stand dieser Bestimmungen und Normen auszugehen. Somit muss die Konformitätserklärung geändert werden, wenn sich eine zugehörige EG-Richtlinie ändert.Auf die Informationen der DGUV - Tes ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 24004
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Der Ersatz des Starters und der Lampe ist typischerweise als "Wartungsarbeit" zu verstehen, die in der Regel auch von Laien ausgeführt werden kann. Die grundlegenden Eigenschaften der Leuchte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch werden dadurch nicht verändert. Die CE- Kennzeichnung ist außerdem eine Kennzeichnung, entsprechend der einschlägigen EU- Richtlinien, die die rechtliche Voraussetzung für ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Ja, vor Inkrafttreten der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war es zwingend notwendig, dass die Niederspannungsrichtlinie in der Konformitätserklärung angegeben wurde. ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42218
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereit ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben wird. ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
Die von Ihnen beschriebenen Produkte unterliegen der Niederspannungs- Richtlinie 2006/95/EG, EMV- Richtlinie 2004/108/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und den jeweiligen nationalen Gesetzen, in denen diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Als Importeur von Waren aus Drittländern übernehmen Sie prinzipiell die Verpflichtu ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG durchzuf ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697