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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Hersteller die Konformitätserklärung ändern, wenn sie eine diesbzgl. EG-Richtlinie ändert?

KomNet Dialog 24004

Stand: 17.01.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

In der EG-Konformitätserklärung gibt der Hersteller an, welchen EG-Richtlinien sein Produkt unterliegt. Wie sieht es aus, wenn der Hersteller eines Serienprodukts die Angaben für einen längeren Zeitraum macht, und in der Zwischenzeit eine aktuellere EG-Richtlinie oder Norm veröffentlicht wird? Muss man als Hersteller die Konformitätserklärung dann jedes Mal ändern?

Antwort:

Durch die in der Konformitätserklärung angegebenen allgemeinen Bestimmungen und Normen gibt der Hersteller bekannt, dass er diese bei der Fertigung seines Produktes berücksichtigt hat. Dabei ist immer vom neuesten Stand dieser Bestimmungen und Normen auszugehen. Somit muss die Konformitätserklärung geändert werden, wenn sich eine zugehörige EG-Richtlinie ändert.


Auf die Informationen der DGUV - Test-Information 14 - EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weisen wir hin.