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Darf eine Leiter ohne GS-Zeichen verwendet werden?

Inbetriebnahme rechtssystematisch nicht erforderlich ist. Wird das Arbeitsmittel jedoch zusätzlich einer Montage unterzogen, z. B. in eine betriebliche Infrastruktur eingebettet, die für das Arbeitsmittel sicherheitsrelevant, aber nicht Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Arbeitsmittel ist, so ist dieser Aspekt Gegenstand einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung ...

Stand: 28.04.2016

Dialog: 26499

Liegt die Entscheidung, ob eine Maschine als "vollständige" oder "unvollständige" Maschine in Verkehr gebracht wird allein beim Hersteller/Inverkehrbringer der Maschine?

In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...

Stand: 11.02.2015

Dialog: 23065

Sind wir Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen, wenn wir als Hauptlieferant die steuerungstechnische Anbindung von zugekauften Maschinen übernehmen?

Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...

Stand: 17.12.2013

Dialog: 20005

Kann eine Gruppe von Maschinen als Einzelmaschine betrachtet werden und muss demnach eine Einbauerklärung abgegeben werden?

Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...

Stand: 25.05.2021

Dialog: 43534

Wie sind Einzelmaschinen, die zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt sind, zu kennzeichnen? Wo sind die Dokumente aufzubewahren?

Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 5690

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

Muss auch an einer unvollständigen Maschinen ein Typenschild angebracht werden?

Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...

Stand: 22.04.2024

Dialog: 43123

Muss bei einer unvollständigen Maschine eine Montageanleitung der Komponenten dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die komplette Montage durch den Hersteller der unvollständigen Maschine erfolgt?

Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...

Stand: 17.06.2020

Dialog: 43130

Kann man für Altanlagen eine Ausnahmegenehmigung bekommen, um Komponenten ohne CE einzubauen?

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...

Stand: 14.09.2017

Dialog: 30197

Was hätte es für Konsequenzen, wenn wir Maschinen ohne CE-Zeichen in Betrieb nehmen?

Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...

Stand: 07.05.2022

Dialog: 5364

Dürfen Maschinen mit CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung sicherheitstechnisch verändert/verbessert werden?

Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...

Stand: 06.06.2021

Dialog: 43542

Handelt es sich bei der genannten Vorrichtung um eine unvollständige Maschine oder um eine auswechselbare Ausrüstung?

Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge ...

Stand: 17.12.2019

Dialog: 11475

Muss die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue angegliederte Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt ?

die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt?  Ob Sie durch die Änderung an der Maschine eine Konformitätserklärung ausstellen müssen (und damit zum Hersteller der neuen Maschine werden) hängt davon ab, ob es sich bei diesem Umbau um eine „wesentliche Veränderung“ handelt ...

Stand: 18.01.2021

Dialog: 43444

Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937

In welcher Sprache muss das Typenschild einer Maschine geschrieben werden?

Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 17548

Darf ein im Nicht-EU-Ausland (z.B. China) ansässiger Hersteller von Maschinen die Pflichten gemäß Maschinenrichtlinie wahrnehmen, ohne dass ihn ein Bevollmächtigter innerhalb der EU vertritt?

Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...

Stand: 09.05.2024

Dialog: 16175

Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Was muss beachtet werden, wenn wir selbst einen passenden Schaltschrank für Druckerhöhungspumpen bauen?

Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...

Stand: 13.09.2021

Dialog: 43580

Muss für ein selbstgebautes Gestell zur Aufnahme eines elektrischen Seilzuges (mit CE-Zeichen, Lastaufnahme max. 250 kg) ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden?

Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43308

Ist es zulässig, dass wir für eine unfertige Maschine, die wir in unsere CE-konforme Anlage integrieren, nur eine Einbauerklärung erstellen?

Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 42977

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