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Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt oder der Hers ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
von Arbeitsmitteln findet sich in der Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen folgendes:"Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
Zur Kennzeichnung und Verwendung von Leitern und Tritten führt die DGUV Information 208-016 Folgendes aus:"Alle Beschäftigten, die Leitern und Tritte verwenden, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Über die richtige Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten informiert die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung. Zusätzlich gibt ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet. Unter Bereitstellung auf dem Markt ist hierbei jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit zu verstehen.Die Maschine aus den USA ist ein Produkt im diesem Sinne und soll auf dem Markt der Europäischen Union ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
des Bereitstellens auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen. Ob dies der Fall ist, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
, die speziell für die Verwendung auf Jahrmärkten oder in Vergnügungsparks im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Maschinenrichtlinie handelt (s.a. §§ 49 resp. 64 ff. des Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).Insofern der Flipperautomat zur Verwendung mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V Wechselstrom oder zwischen 75 und 1 500 V Gleichstrom betrieben ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:1.die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2.die Einwirkungen des Produkts ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
. a. nur solche Paletten auf den Markt zu bringen, die den vorgesehenen Anforderungen nach § 3 "Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" Absatz 2 des ProdSG genügen, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt (hier Palette) der Anforderung entspricht ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
Eine CE-Kennzeichnung darf nur dann vergeben werden, wenn eine Harmonisierungs-Richtlinie der EU dies explizit fordert. Diese Richtlinien sind national umzusetzen, wie z. B. in Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Für das von Ihnen genannte Produkt "Spanngurt zur Ladungssicherheit" existiert eine solche Verordnung nicht. Eine CE-Kennzeichnung darf daher auf diesem Produkt nicht ange ...
Stand: 20.10.2021
Dialog: 17711
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...
Stand: 06.08.2022
Dialog: 42795
, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.Sofern eine ggf. zutreffende EU-Richtlinie nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Herstellung zur eigenen Verwendung anzuwenden ist (z. B. die Maschinenrichtlinie), so sind bei der Herstellung zur eigenen Verwendung neben den materiellen Anforderungen auch die sich hieraus ergebenden formalen Anforderungen (Erstellen ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
. Betriebsanweisung ist für die Verwendung ausreichend. Zudem ist die Kennzeichnung des Eigengewichtes und des max. Ladegewichtes anzubringen. Entsprechende Abnahmen können durch die Prüforganisationen durchgeführt werden (Stichwort: GS-Zeichen). ...
Stand: 22.12.2016
Dialog: 28160
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.Sofern eine ggf. zutreffende EU-Richtlinie nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Herstellung zur eigenen Verwendung anzuwenden ist (z. B. die Maschinenrichtlinie), so sind bei der Herstellung zur eigenen Verwendung neben den materiellen Anforderungen auch die sich hieraus ergebenden formalen Anforderungen (Erstellen ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
ist die Konformitätserklärung damit unbegrenzt gültig. Allerdings hat ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten; d. h. er muss unabhängig von einer CE-Kennzeichnung prüfen, ob die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000