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Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereit ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
In der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" ist hierzu in Anhang E "Hinweise zur Verwendung von Einweghebebändern" Folgendes nachzulesen:"1.1 Einweg-Hebebänder nach DIN 60005Erkennbar sind Einweg-Hebebänder, die nach dieser Norm hergestellt wurden, an dem orangefarbenen Etikett und der Bezeichnung „Einweg-Hebeband“ oder „Einweg-Schlinge“. Si ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43700
aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gilt:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
und müssen daher vom Betreiber im Falle einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden vor Ort verfügbar sein. Gleiches gilt für den Service-Fall.Aufzeichnungen sind vom Betreiber oder Kopien von den Unternehmen, die die Tätigkeiten für den Betreiber ausführen, mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen nationalen Behörde oder der Kommission auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen."Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A „EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINE MASCHINE" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt u. a. Folgendes:„[...]Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:1. Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;[...]10. Angaben zur Person, die zur Ausstellung ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296