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In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
und nicht Luft getragene Emissionen) ist die grundlegende Sicherheitsanforderung gemäß Ziff. 1.5.13 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG zu beachten. Hinsichtlich von freigesetzten oder verwendeten Stoffen, von denen ein Explosionsrisiko ausgeht, gelten zudem die Anforderungen der Ziff. 1.5.7 des Anhangs I RL 2006/42/EG, nach der jedes Explosionsrisiko zu vermeiden ist. Welche konkreten ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
oder nicht, zur öffentlichen Nutzung- mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge- Spielzeugdampfmaschinen- Schleudern und Steinschleudern.Produkte, die nicht als Spielzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten, sind im Anhang I der Richtlinie aufgeführt.Nach unserer Bewertung fällt die Krippe in die Ausnahme nach Anhang I Pkt. 1 der Spielzeugrichtlinie:"dekorative Gegenstände für festliche Anlässe ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
oder die Inbetriebnahme von Maschinen regelt § 3 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV).Dabei hat der Hersteller auch die Anforderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang 1, Ziffer 1.5.9 -Vibrationen- zu beachten:„Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Maschinenvibrationen insbesondere an der Quelle so weit gemindert ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...
Stand: 06.08.2022
Dialog: 42795
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
die Sicherheitskennzeichnung an der Leiter Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen Leiter."Im Anhang der DGUV Information 208-016 wird ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten angeboten: Dort findet sich der Hinweis "Überprüfen, dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist."Auf die Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern der UK/BG weisen ...
Stand: 23.01.2025
Dialog: 17317
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000