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. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;"Die nationale Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfolgt über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung - 9. ProdSV.Dementsprechend finden die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung Anwendung ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät nicht um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie MRL, ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
Gem. § 2 Nr.2a der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beziehungsweise ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
eine Software als Produkt eingestuft werden.Eine Software, die zur Steuerung von Maschinen eingesetzt wird – und Bestandteil dieser Maschine ist – muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung (9.ProdSV) betrachtet werden.Wenn durch die Änderung einer Software sicherheitstechnische bedeutsame Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden (= wesentliche Veränderung), dann kann der Softwarehersteller ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
lediglich Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt bzw. das Ausstellen. § 8 Abs. 1 ProdSG sieht jedoch vor, dass in Rechtsverordnungen Anforderungen an die erstmalige Verwendung von Produkten, und damit auch an die für den Eigengebrauch hergestellten Produkte, geregelt werden können. So sind z. B. in der Maschinenverordnung (9. ProdSV) in Umsetzung europäischen Rechts entsprechende Anforderungen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2a der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Sowohl der Kran als auch das Tragwerk isteine Gesamteinheit aus mehreren Teilen,davon mindestens eine beweglich undes hat eine bestimmte Anwendung.Nun ist noch zu klären, ob es ein„anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Als Hilfestellung zur Maschinenrichtlinie hat die EU-Kommission ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) gelten für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von neuen Produkten. Die Motoren werden auf bestimmte Parameter geprüft und nach Durchführung der Versuchsreihe verschrottet. Die Prüfung der Motoren ist u. E. dem Herstellungsprozess zuzuordnen. Somit liegt kein Inverkehrbringen vorc) Das Ölverbrauchsmessgerät kann, je nach Bauart, eine unvollständige Maschine ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-).Energieanlagen sind grundsätzlich als Produkte auch Maschinen, wenn sie dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), zuzuordnen sind.Nach § 3 Abs. 2 der 9. ProdSV haben Hersteller von neuen Maschinen vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine1. sicherzustellen, dass die Maschine den in Anhang I ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383