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Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
ist (z.B. bei schnell schmelzenden Kunststofffaserprodukte). Es ist zweckmäßig, diese Anforderungen auch an die sonstige Bekleidung und die Unterwäsche zu stellen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr festgestellt, muss geeignete Schutzkleidung getragen werden, die z.B. aus schwer entflammbaren Geweben oder aus ausreichend flammenhemmend ausgerüsteter Baumwolle besteht ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505
. Bei der Auswahl und Festlegung von Schutzbrillen ist zu beachten, dass auch Personen mit Korrekturgläsern eine angepasste Korrekturschutzbrille benötigen. Korb- oder Überbrillen sind auf Grund des Beschlagens nicht zu empfehlen und nur kurzzeitig einsetzbar. Die Trageeigenschaften der Schutzbrille müssen optimal an das Schutzziel angepasst sein, um eine hohe Akzeptanz der Beschäftigten auf der Baustelle ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 3512
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet w ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt. Weigern sich die Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu tragen, können ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers veranlasst werden. Z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen der Kälteschutzjacken als PSA durch Abmahnung des Beschäftigten.Vorerst sollte im Gespräch mit den Beschäftigten bzw. der Personalvertretung ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt.Nach § 17 ArbSchG haben die Beschäftigten das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu machen, dies umfasst auch den Bereich der PSA. Zur Erhöhung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012
Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der ...
Stand: 26.10.2023
Dialog: 43830
alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk sowie allgemein anerkannten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 43520
Prüfungen von Laborabzügen sind von einer befähigten Person durchzuführen (siehe auch Kapitel 7 der TRGS 526 "Laboratorien"). Diese muss ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Abzugsprüfung haben und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften so weit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Laborabzügen beurteilen kann.Demzufolge obliegt es der befähigten Person auf Grundlage ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 4623
Für den Einsatz von Atemschutzgeräten wie z. B. Fluchthauben ist die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zu berücksichtigen. Diese besagt, dass Fluchthauben nur für die Selbstrettung bzw. den Schutz hilfsbedürftiger Personen verwendet werden dürfen:"3.1.5.6 Auswahl von Selbstrettern und Fluchtgeräten (...) Geräte für die Selbstrettung dürfen nur für die Flucht verwendet ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 22820
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" erläutert die DGUV Vorschrift 1 hinsichtlich des Einsatzes von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen.Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen der Kopf nur durch Anstoßen an harte, feststehende Gegenstände verletzt werden kann, ohne dass sonstige Gefahren gemäß Abschnitt 3.1.1 DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz bestehen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
Gefährdungsbeurteilung u.a. wesentlich, ob dort schwere oder scharfkantige Werkzeuge bzw. Werkstücke oder andere Gegenstände genutzt werden, die durch herabfallen, umkippen, einquetschen oder sonstige Formen der Einwirkung eine Gefahr darstellen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Gefahr des Auftretens auf spitze Gegenstände vorstellbar ist (=> durchtrittsichere Sohle), ob Öle, Chemikalien, heiße bzw. kalte Medien ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
oder stark schmutzende Tätigkeiten ausgelöst werden.Zur Beurteilung kann auch die DGUV Regel 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (Punkt 3 und 4) herangezogen werden.Ist die Schutzwirkung der Kleidung gegenüber der Person und der Privatkleidung nicht notwendig (z. B. bei Büroarbeitsplätzen), so ist das Tragen von kurzen Hosen nicht verboten.Allerdings sollte geprüft werden, ob Regelungen zur Kleiderordnung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 4325
Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, die ihnen individuell passen, die also grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt ist. Unbedingt zweckmäßig ist hier die Einbindung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes. ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, die ihnen individuell passen, die also grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt ist. Unbedingt zweckmäßig ist hier die Einbindung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes. ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.Fazit:Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Auftreten von Gesundheitsgefahren ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051