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Wie lang ist PSA gegen Absturz (z. B. ein Auffanggurt) "haltbar"?

KomNet Dialog 43830

Stand: 26.10.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

In der DGUV Regel 112-198 ist zu lesen, dass PSA gegen Absturz mindestens alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen ist. Doch wie lang ist PSA gegen Absturz (z.B. ein Auffanggurt) "haltbar"? Gelten hier ausschließlich die Herstellervorgaben?

Antwort:

Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:

"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife auf der PSA gegen Absturz an. Alternativ kann die PSA gegen Absturz mit Monat und Jahr der Herstellung gekennzeichnet sein, wobei zur Bestimmung der Ablegereife alle zweckdienlichen Angaben in der Gebrauchsanleitung aufgeführt sein müssen."


Auf Kapitel 10 - "Ordnungsgemäßer Zustand "der DGUV Regel 112-198 mit Informationen u. a. zur Reinigung, Wartung und Prüfung von PSAgA weisen wir hin.