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Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
/) Nähere Hinweise zu den notwendigen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen sind in Nummer 4.2 der TRGS 505 beschrieben. Bei allen unter Nummer 3 der TRGS 505 genannten Tätigkeiten ist die geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach § 9 Abs. 2 und 3 GefStoffV auszuwählen, bereitzustellen und von den Beschäftigten zu nutzen (DGUV Regel 112-189). Demnach ist eine Filtermaske ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 6773
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Eine Dokumentationspflicht besteht durch die PSA-Verordnung. Diese richtet sich vor allem an Hersteller. Händler und Importeure erhalten eine neue Verantwortung. Sollte der Betrieb keine der v. g. Rollen einnehmen, dann besteht auch keine Dokumentationspflicht. In den FAQ zur neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der DGUV ist zu der Frage "Was ist neu bei der technischen Dokumentation?" folgendes ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 42529
Dem Betriebsrat steht ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu. Die Zuständigkeit des Betriebsrates in Fragen des Arbeitsschutzes ergibt sich z.B. aus dem § 80 "Allgemeine Aufgaben", Absatz 1 Nr. 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Zuständigkeit des Betriebsrates zu Fragen des Arbeitsschutzes ist allgemein anerkannt und wird nicht angefochten.Die ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
Die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit ist in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht durch die neue Verordnung (EU) 2016/425, die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von PSA regelt. In § 3 Absatz 1 der PSA-BV ist geregelt ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 26701
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Ja, PSA ist erforderlich. Siehe hierzu die Informationen "Kfz-Batterien" der VBG:"Zur Vermeidung von Verätzungen beim Befüllen ist es unabdingbar, einen passenden Befüllschlauch mit säurefester Pumpe oder eine Kippvorrichtung beim Abfüllen der Batteriesäure aus einem größeren Kanister zu verwenden und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.Folgende PSA ist notwendig:Schutzhandschuhe gegen ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
Da die PSA im vorliegenden Fall nicht auf dem Markt bereitgestellt werden soll (also nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit weitergegeben werden soll), fällt diese PSA weder in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) noch in den Anwendungsbereich der PSA-Verordnung (Verordnung EU 2016/425).Daher ist weder ein Konformitätsbewertungsverfahren noch eine CE-Kennzeichnung ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43829
Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und dem vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die PSA BV fordert im § 2 Abs.4::"Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 27474
Sofern die Studierenden über eine Arbeitsschutzverordnung den Beschäftigten gleichgestellt sind, hat die Hochschule die Kosten für erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu übernehmen.Begründung:Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber "verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42941
Unter der Nummer 8.9 "Gebrauchsdauer der PSA gegen Absturz" ist hierzu in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" Folgendes nachzulesen:"Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der PSA gegen Absturz wird durch Umweltbedingungen (z.B. UV-Strahlung, Feuchtigkeit) und Einsatzbedingungen beeinflusst. Dazu gibt der Hersteller das Datum der Ablegereife ...
Stand: 26.10.2023
Dialog: 43830
Vorbemerkung: Da Sie sich auf PSA (und nicht auf Medizinprodukte) beziehen, basiert die Antwort auf der Verordnung 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen und deren Anwendungsbereich. Inwieweit die Richtlinie des Rates über Medizinprodukte (RL 93/42/EWG) einzubeziehen ist, kann im Übrigen von hier nicht beurteilt werden.Zu Frage 1: Der Beutel muss ...
Stand: 21.12.2018
Dialog: 42544
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§ 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Der Arbeitgeber hat gemäß der Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
Im § 1 Abs.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) ist definiert, was unter dem Begriff der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen ist:"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 43139
In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) werden keine Forderungen gestellt, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten mit ihrem jeweiligen Namen zu versehen.PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind, müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass kein ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 17700
Unbeschadet von den in §§ 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) genannten Pflichten hat der Arbeitgeber gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV)" seinen Beschäftigten für die von ihnen zu erledigenden Arbeiten geeignete und individuell angepasste Schutzkleidung ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird unter der Nummer 10.3 zu Prüfungen Folgendes ausgeführt:"10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520