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Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhaltenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regel für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1201. Unter Nummer 8.2 der TRBS 1201 wird ausgeführt:"(1) Der ermittelte Istzustand ist mit dem Sollzustand zu vergleichen und hinsichtlich der Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsmittel ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden …“. Die Notwendigkeit hierzu wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung i.V.m. mit Nr. 3 und 5 der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ abgeleitet. Die Feststellung ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgabendem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere technische Regeln, DGUV-Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) undmit dem entsprechenden Prüfumfangzuverlässig und sorgfältig durchführt. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe (z. B. Prüfumfang, Prüfanlass, Nutzung ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
wieder in einem sicheren Zustand befindet undalle für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen wieder vollständig vorhanden und funktionsfähig sind."Unter der 3.2.3 wird zu Prüfpflichtigen Änderungen ausgeführt:"(1) Änderungen sind insbesondere prüfpflichtig, wenn die Maßnahmeneine Folgewirkung auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben oderdie Bauart oder die Betriebsweise ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
berücksichtigen. Zu den speziellen Einsatzbedingungen zählt auch das Zusammenwirken verschiedener Arbeitsmittel. Der Unternehmer ist zum Erstellen von Betriebsanweisungen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie eine Reihe anderer Vorschriften, wie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet. Die Benutzung von Maschinen stellt eine Gefährdung dar. Besonders dann, wenn sie von unausgebildetem ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
der Ermittlung der Prüffristen ist die VSG 3.1 (Technische Arbeitsmittel) als Unfallverhütungsvorschrift der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) zu berücksichtigen. Dort werden für einige der o.g. Geräte konkrete Prüffristen vorgegeben. Ebenfalls sollten berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen berücksichtigt werden.Relevant sind neben der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Anhänger im Betrieb, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der/den Gebrauchs-, Betriebs- bzw ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 2 BetrSichV)Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung der Arbeitsmittel nur befähigte Personen beauftragen. (§ 2 Abs. 6 BetrSichV)Näheres dazu ist den Technischen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
für den handbetriebenen Seilzug, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung des Herstellers des Arbeitsmittels, im vorliegenden Fall für den handbetriebenen Seilzug, sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364