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In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
In der Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) der BG RCI ist auf Seite 15 nachzulesen, dass die Not-Aus-Schalter Elektro jährlich zu prüfen sind. ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43744
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrückl ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten. ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide Rechtsvorschrifte ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
können zudem nicht ausschließen, dass in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, die von bestimmten Produkten, wie z. B. Regale, die dort grundsätzlich als „bauliche Anlage“ gesehen werden, ab einer dort definierten Größe die Abwicklung eines baurechtlichen Verfahrens fordern.Sowohl zur Bauproduktenverordnung als auch zum Baurecht der Bundesländer kann und darf KomNet NRW keine ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht möglich.Nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,2.die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3.die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
für Betriebssicherheit - TRBS, hier insbesondere TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Anforderungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes sind in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Speziell für Ladebrücken wurde seitens der Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - DGUV Regel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt." (§ 2 Abs. 17 GefStoffV) In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Sachkundige nicht definiert, sie spricht von fachkundigen Personen und befähigten Personen.Fachkundige:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
ist abzulesen welche Prüfungen von Prüfsachverständigen und welche von befähigten Personen durchgeführt werden müssen. So hat beispielsweise die Prüfung nach Inbetriebnahme eines Portalkranes durch einen Prüfsachverständigen zu erfolgen während diese bei einem Turmdrehkran durch eine befähigte Person erfolgen kann.Nach § 2 Absatz 6 ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ist eine Prüfung ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,2 ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Auskunft geben über:1.Art der Prüfung,2.Prüfumfang,3.Ergebnis der Prüfung und4.Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit bzw. den Änderungsrichtlinien 95/63/EG und 2001/45/EG hierzu (national umgesetzt durch die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung bzw. Betriebssicherheitsverordnung). Die Richtlinie 89/655/EWG wurde zwischenzeitlich durch die Richtline 2009/104/EG ersetzt.Bei der wiederkehrenden Prüfung ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885