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der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."Ob ein Arbeitsmittel Schaden verursachenden ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden."In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" aus dem Januar 2020 ist unter der Nummer 8 nachzulesen, dass die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
für Arbeitsmittel nach einer Ortsveränderung ergeben: "Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.1 BetrSichV) "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
für Rundstahlketten Fremdfirmen übergeben, deren befähigte Personen (Sachkundige) durch die sehr häufig wiederkehrende Tätigkeit über ausreichende Erfahrungen verfügen"Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43475
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist im Anhang A hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
● Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen● Ergebnis der Prüfung● Frist bis zur nächsten wiederkehrenden PrüfungAufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Alternativ können die Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Prüfergebnisse können im Rahmen der Aktualisierung ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln durch eine zur Prüfung befähigte Person. Eine solche Prüfung ist unabhängig von der Art des Regals nach jeder Montage durchzuführen. Dabei steht insbesondere die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage gemäß Herstellervorgaben im Vordergrund.Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln§ 14 Abs. 2 BetrSichV regelt die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln. Demnach ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Mindestangaben ist auch der Anlass der Prüfung anzugeben, z. B. Prüfung vor erstmaliger Verwendung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung.(3) Prüfungen können auch in elektronischer ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
herstellen.Zu den Anschlagmitteln gehören zum Beispiel Endlosseile (Grummets), Hakenketten, Hakenseile, Hebebänder, Kranzketten, Ösenseile, Ringketten, Rundschlingen, Seilgehänge, außerdem lösbare Verbindungsteile, zum Beispiel Schäkel und andere Zubehörteile."Unter 8.2 "Wiederkehrende Prüfungen" Nummer 1 ist noch nachzulesen:"Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 44029
Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
auch durch eine gleichzeitige Anwesenheit von Transportfahrzeugen und Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte, also im Arbeitsumfeld des Arbeitsmittels.Dadurch hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV (so wie z. B. bei Gabelstaplern oder Kranen) die von diesem Arbeitsmittel ausgehenden Gefährdungen zu ermitteln und dabei ebenso die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden.Insbesondere ist ein Nachweis über die letzte wiederkehrende Prüfung am Betriebsort vorzuhalten, soweit diese gemäß BetrSichV vorgeschrieben ist (§ 14 Abs. 7 und § 17 Abs. 1 BetrSichV ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746