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, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 2 BetrSichV)Liegen die unter Abschnitt 2 der BetrSichV genannten Arbeitsbedingungen (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) vor, darf der Arbeitgeber mit der Prüfung der Arbeitsmittel nur befähigte Personen beauftragen. (§ 2 Abs. 6 BetrSichV)Näheres dazu ist den Technischen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen."Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge. Dort finden sich unter Ziffer 9.1 auch Vorgaben zur Prüfung:"(7) Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Information 208-061 ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44126
Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
der Ermittlung der Prüffristen ist die VSG 3.1 (Technische Arbeitsmittel) als Unfallverhütungsvorschrift der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) zu berücksichtigen. Dort werden für einige der o.g. Geräte konkrete Prüffristen vorgegeben. Ebenfalls sollten berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen berücksichtigt werden.Relevant sind neben der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
nach einer Montage stattfinden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".Unter dem Punkt 3.2.1 Absatz 2 ist dort folgendes nachzulesen:"Die nach der BetrSichV verbindlich vorgegebenen Prüfpflichten gemäß §§ 14 und 15 BetrSichV (z. B ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
keine weitergehenden Anforderungen an diese Personen festgelegt, die zu beachten wären.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
. weiter betreiben, wenn die Mängel behoben und eventuell erforderliche Nachprüfungen, die er zu veranlassen hat, durchgeführt sind.(3) Der Unternehmer hat das Prüfbuch auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten vorzulegen. Bei ortsveränderlichen Kranen hat er dafür zu sorgen, dass eine Kopie des letzten Prüfberichtes des Sachkundigen und des Sachverständigen beim Kran aufbewahrt wird.(4) Der Unternehmer hat ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
in der schriftlichen Ankündigung des Prüftermins, dass es sich ausschließlich um die Prüfung der elektrischen Sicherheit handelt (mit Verweis auf mögliche weitere Prüferfordernisse) erscheint durchaus sinnvoll.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" wird verwiesen ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885