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, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z. B. Elektroinstallation in explosionsgefährdeten Bereichen). " Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. In der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
. März 2011. In der Praxis wird bei jährlichen Fristen der Fristablauf zum Ende des betreffenden Monats als unschädlich angesehen; so dass im oben genannten Beispiel die nächste wiederkehrende Prüfung spätestens zum 31. März 2011 erfolgt sein muss. Details sollten mit der "vor Ort" zuständigen Arbeitsschutzbehörde geklärt werden.Hinweis: Nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- hat ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
, die bei der Verwendung zu einer Gefährdung Ihrer Beschäftigten führen (z. B. Verwendung von Rundschlingen bei starker Hitze oder besonders scharfe Kanten bei Umschlingen von Lasten) und dann Ihrerseits betriebliche sicherheitstechnische Maßnahmen erforderlich machen. Auf die bestimmungsgemäße Verwendung nach Herstellervorgaben (vgl. § 7 BetrSichV) wird an dieser Stelle verwiesen.Eine Prüfung vor der erstmaligen ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Auf der Internetseite www.sichere-schule.de ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Schultafeln sind regelmäßig, mindestens jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen. Dies sollte auch dokumentiert werden. Hilfe zur Umsetzung dieser Vorgaben befindet sich in der Schrift „Sichere Schultafeln“." ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43488
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt."In der DGUV Information 208-043 wird Bezug auf die TRBS 1203 genommen. Hiernach muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
Anlagen und Betriebsmittel" enthält auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Forderung, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und dabei Gefährdungen ganzheitlich beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ableiten muss.Eine gute Hilfe erhalten Sie in der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 44134
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
was darf, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hierzu muss der Arbeitgeber/Betreiber zunächst ermitteln, ob die Gesamtanlage überwachungsbedürftige Teile im Sinne der BetrSichV enthält ob diese durch eine befähigte Person (s. TRBS 1203 "Befähigte Personen) oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden müssen ob Ex-Bereiche vorliegen (dann Prüfung durch eine hierzu befähigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
des Schutzes durch sichere Trennung bei SELV, PELV und Schutztrennung (nicht während des Betriebs durchführbar)- Messung der Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden (normalerweise während des Betriebes durchführbar)- Prüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (nicht während des Betriebs durchführbar, da diese zur Auslösung gebracht werden)- Ermittlung der Schleifenimpedanz ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Handakkuschrauber gelten sowohl als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 .Insofern sind Handakkuschrauber prüfpflichtig. In der Regel wird messtechnisch das Ladegerät/Netztteil, optisch sowohl der Schrauber als auch das Ladegerät/Netztteil überprüft.Ziel von Prüfungen ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16640
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108