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auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Kurz und bündig könnte man Ihre Anfrage so beantworten, dass die DGUV Vorschrift regelt, dass geprüft wird, wohingegen die Norm (hier EN 50699 bzw. DIN VDE 0702) lediglich erläutert, wie geprüft wird.Wie bereits aus dem Titel der von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (also einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) in Kraft gesetzten Unfallverh ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
"Türen und Tore" werden unter Ziffer 10.2 Vorgaben zur sicherheitstechnischen Prüfung gemacht. Danach sollte die wiederkehrende Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore mindestens einmal jährlich erfolgen. Die DGUV-Information 208-022 "Türen und Tore" (zu finden über http://publikationen.dguv.de/dguv) befasst sich im Abschnitt 10.2 mit sicherheitstechnischen Prüfungen. In Bezug auf die in der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
ordnungsgemäße Geräte, welche einer Kontrolle und Prüfung beim Verleiher unterliegen, zum Einsatz kommen. Allerdings gilt, dass sich der Arbeitgeber (Entleiher) vergewissern muss, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung von Prüfart, -umfang und -frist sind die Prüfvorgaben der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Anlagen, die aus nur einem druckbeaufschlagten Behälter bestehen. Druckanlagen schließen somit alle druckbeaufschlagten Anlagenteile sowie die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ein, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Der Umfang der Druckanlage wird durch den Arbeitgeber/Betreiber ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Unternehmers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und sicherheitstechnische ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Es stellt sich hier die Frage, ob die elektrischen Geräte Arbeitsmittel sind oder nicht. Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Per Definition aus § 1 Abs.1 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746