Ergebnisse 61 bis 80 von 92 Treffern
, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind und ebenso dass der Arbeitgeber des entleihenden ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Verbindungen beschrieben werden, so wird deutlich, dass die mit Hanf oder Teflonband eingedichteten Manometergewinde dazu ebenfalls nicht gehören.Noch eine Ergänzung allgemeiner Art: Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, in welchem Zustand seine Anlagen sind. Dazu gehört bei Druckgeräten gerade auch die Dichtheit der Verbindungen. Je nach Druckstufe, Querschnitt ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
der MotorenprüfständeGeeignete Lagerung und Zuführung von Kraftstoffen.Relevante Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften sind:DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge"DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung"Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie zahlreiche gute Beispiele und Hilfen zum Thema Lärm, Arbeitsgestaltung, Ergonomie ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 3248
Bei dem Deckenkran handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
auszuführenden Verfahren und Tätigkeiten nicht ebenso mit z.B. Hubarbeitsbühnen oder anderen Geräten, welche für das bestimmungsgemäße Heben von Personen gebaut wurden, durchgeführt werden können. Im Zuge einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung ist das schriftlich zu dokumentieren. Für diesen Ausnahmefall sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. in der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Unternehmer hat für Lagereinrichtungen und -geräte anhand der Aufbau- und Betriebsanleitungen des Herstellers Betriebsanweisungen zu erstellen und den Versicherten bekannt zu geben. (Abschnitt ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ermittelt der Arbeitgeber die mögliche Gefährdung durch Absturz für seine Beschäftigten. Generell gelten hierbei Arbeiten, die das Einsteigen in Schächte oder das Begehen von Kanälen erforderlich machen, als gefährliche Arbeiten. Dieser Umstand ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung schließt das Verwenden von Arbeitsmitteln Instandhaltungstätigkeiten mit ein. Auch für Instandhaltungstätigkeiten müssen daher mittels einer Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen festgelegt werden (siehe TRBS 1112 "Instandhaltung"). Den ausführenden Beschäftigten sind u. a. Informationen über Gefährdungen zu geben und Anweisungen ...
Stand: 26.01.2021
Dialog: 43355
einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.(3) Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
, die ungeschützt drehenden Walzen berühren und dann eingezogen werden (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, 2015).Hier ist, so wie im Arbeitsschutz insgesamt, die Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung das Mittel der Wahl, um die Gefährdungen im Zusammenhang mit den sich drehenden Walzen und den Schnittstellen der Beschäftigten (z. B ...
Stand: 30.01.2020
Dialog: 43031
und ähnlichen Räumen vorzusehen.Ein vergleichbares Gefährdungspotential liegt in Informatikräumen üblicherweise nicht vor, weshalb "Not-Aus"-Schalter hier grundsätzlich nicht gefordert sind.Gleichwohl kann sich aber deren Notwendigkeit auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ergeben, z. B. bei ungünstigen baulichen Bedingungen (wie ungeschützt auf dem Boden verlegten Leitungen) oder bei zu erwartendem ...
Stand: 19.05.2020
Dialog: 30304
): Bei nichtelektrotechnischen Arbeiten (z. B. Auffüllen von Betriebsstoffen, Reifenwechsel), bei denen auch durch Fehlverhalten oder Unachtsamkeit (Beschädigung umliegender Bauteile) keine elektrische Gefährdung zu erwarten ist, kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden. Bei allen anderen Arbeiten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Erfordernis der Kennzeichnung. Besonders für Arbeiten an unter Spannung ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
ist vor Änderungsarbeiten zu entladen;Ergänzungen oder Änderungen der Lagereinrichtung durch Schweißen oder Verschraubung sind nicht zulässig, es sei denn, der Lieferant der Einrichtung stimmt ausdrücklich zu;Hinweisschilder über zulässige Traglasten sind, soweit notwendig, nach allen Änderungen der Regalanordnung zu ändern; (…)“Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
(...), dass eine Schutzeinrichtung verwendet wird...", so handelt er ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 24). Werden durch eine derartige vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, so ist dies strafbar (BetrSichV § 23 Abs. 1).Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie eine Tätigkeit sicher durchzuführen ist (BetrSichV § 3). Die Festlegung, dass nur "bestimmte ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
entsprechendes Entgelt), so wäre der Kran prüfpflichtig und aufgrund seines Alters jährlich durch einen Prüfsachverständigen zu prüfen. Gleiches gilt, wenn der Verein und seine Mitglieder bei einer Berufsgenossenschaft (z. B. VBG) Unfallversichert sind. In diesem Fall wäre das Satzungsrecht des Unfallversicherungsträgers, hier u. a. die DGUV Vorschrift 52 "Krane" anzuwenden, die gleiche Prüfpflichten ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819