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zu beurteilen und ggf. daraus resultierende notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. In der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Art und dem Umfang erforderlicher Prüfungen auch die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen mit festzulegen (§ 3 (6) BetrSichV). Weiter sind vom Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Verwenden zu lassen, welche u. a. für die Art der auszuführenden Arbeiten ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss . Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
„Zur-Verfügung-Stellen" enthalten:„4.1 Zur-Verfügung-StellenDer Arbeitgeber darf nur solche Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.Hinweis:Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Technischen Regel enthalten folgende Normen Sicherheitsanforderungen für Leitern:DIN EN 131-1:2016-02, DIN EN 131-2:2017-04 ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
„Zur-Verfügung-Stellen" enthalten:„4.1 Zur-Verfügung-StellenDer Arbeitgeber darf nur solche Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.Hinweis:Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Technischen Regel enthalten folgende Normen Sicherheitsanforderungen für Leitern:DIN EN 131-1:2016-02, DIN EN 131-2:2017-04 ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
fordert die EN 61340 einen Ableitwiderstand zwischen > 105 und < 35 106 Ω. Ein typischer Ableitwiderstand für die Fersenbänder liegt bei 106 Ω. Fersenbänder sollten an beiden Füßen getragen werden, damit ständiger Kontakt mit dem ableitfähigen Fußboden gewährleistet ist.Neben der Vermeidung der elektrostatischen Aufladung haben Schutz- bzw. Sicherheitsschuhe für Beschäftigte weitere wichtige ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 3717
auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409
oder von der Stromversorgung getrennt werden.Es ist jedoch möglich, dass sich Ausnahmen, beispielsweise in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wie z. B. das Flurförderzeuge gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden müssen (§ 15 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"), wiederfinden.Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die in Anhang 1 BetrSichV genannten Mindestvorschriften zur Bereitstellung und Benutzung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
sind somit im Rahmen des Inverkehrbringens und der dabei anzuwendenden o.g. Maschinen-Richtline entsprechend dem Anhang 1 Ziffer 1.7.3 zur "Kennzeichnung" als auch zur "Aushändigung einer Betriebsanleitung" (u.a. mit Informationen für was das Produkt bestimmt ist) verpflichtet. So kann der Arbeitgeber bereits im Rahmen der Beschaffung von Arbeitsmitteln mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gemäß ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
der Betriebssicherheitsverordnung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Anlage/des Arbeitsmittels ermitteln. Insbesondere hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Erprobung zu beauftragen sind. Hinweise in der Betriebsanleitung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
vor Lärm und Vibrationen zu berücksichtigen.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Belange, die mit dem Motorenprüfstand als Arbeitsmittel in Zusammenhang stehen, z.B.:die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel (Prüfstand) entsprechend EG-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)Ordnungsgemäßer (bestimmungsgemäßer) Betrieb bzw. Benutzung durch BeschäftigtePrüfungen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 3248
). Weitere Regelungen finden sich TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern".In der TRBS 2121 Teil 2 ist unter dem Punkt 4.2.3 "Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen" folgendes nachzulesen:"Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Nach § 5 (1) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Außerdem darf der Arbeitgeber gemäß § 5 (3) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273