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werden darf. Weiter wird in diesen Anleitungen ausgeführt, dass die Verwendung nicht erfolgen darf, "um an oder unter der Last Reparaturarbeiten oder Inspektionen auszuführen".Daher sind im Vorfeld der Ausführung notwendiger Arbeiten mit einem solchen Hebekissen Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, dass "Lasten sicher angeschlagen werden" (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. b, c, d BetrSichV) und so ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
oder von der Stromversorgung getrennt werden.Es ist jedoch möglich, dass sich Ausnahmen, beispielsweise in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, wie z. B. das Flurförderzeuge gegen unbefugtes Benutzen gesichert werden müssen (§ 15 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"), wiederfinden.Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die in Anhang 1 BetrSichV genannten Mindestvorschriften zur Bereitstellung und Benutzung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen." Die Nummer 2.5 im Anhang 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lautet:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche, an denen ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.Für die Transportgeräte (ohne Antriebe) sind die allgemeinen Mindestvorschriften für Arbeitsmittel entsprechend Anhang 1 Nr. 1 und 2 der BetrSichV einzuhalten. Bezogen auf ein unbeabsichtigtes Wegrollen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
sein." In der dazugehörigen Durchführungsanweisung heißt es: "Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen."Hinweis: Auch gemäß Anhang 1 Ziffer 1.9a der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass "selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten.Die Verwendung der Maschine muss nach dem Stand der Technik sicher sein.Nach § 9 Absatz 1 der BetrSichV ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend geschützt ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
ist bei der Verwendung von Leitern grundsätzlich zu prüfen, "ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen."Auf die Vorgaben zur Verwendung von Leitern als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen im Anhang 1 Teil 3 der BetrSichV weisen wir hin. Ebenso auf die Informationen der DGUV Information 208-016 ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
In den Fragen und Antworten zur Elektromobilität der DGUV ist unter 7.6 Kennzeichnen von Elektrofahrzeugen Folgendes zu ihrer Fragestellung nachzulesen:"a) Wie sind elektrisch betriebene Fahrzeuge innerhalb des Werkstattbereichs zu kennzeichnen? b) Gibt es Unterschiede bei freigeschalteten und nicht freigeschalteten Fahrzeugen? c) Wann muss der Bereich abgeschrankt werden? Antwort: Zu a) + b): Bei ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44101
der Abstellfläche, ab der ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein muss, werden in der DGUV Information 214-080 nähere Erläuterungen gegeben: Abschnitt II.2.1 Ziffer 3 Ankuppeln von Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhängern: Unterlegkeile angelegt? Sofern die Standfläche nicht vollständig eben und waagerecht ist – und das ist sie nur ganz selten –, müssen zusätzlich ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 4131
Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).In den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) wird diesbzgl. unter A 2.4 die Frage, ob Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV gehören, wie folgt beantwortet:"Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
Umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bietet der IFA Report 4/2014 "Untersuchung von dynamischen Büroarbeitsplätzen". Wir bitten Sie, die dort genannten Informationen zu nutzen.Der Arbeitgeber hat in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Eignung eines Laufbandes ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen, die dem Einzuweis ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276