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Gasgeräte sollten grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Hinweise zur sicheren Benutzung sind der Bedienungsanleitung des Herstellers zu entnehmen. Darin ist der Anwendungsbereich und die bestimmungsgemäße Verwendung für speziell Ihr Gerät beschrieben und nur so dürfen Sie es einsetzen. In der Bedienungsanleitung finden Sie z. B. Angaben über einzuhaltende Sicherheitsabstände ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
, im vorliegenden Fall für den Permanentmagneten, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der/den Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung/en der/s Hersteller/s der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall des Permanentmagneten im Betrieb ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen, die dem Einzuweis ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Nein, dies ist nicht zulässig.Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen des Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" einzuhalten.Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"3.1.2 Können zeitweilige Arbeiten an hoch ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Grundsätzlich können wir uns Ihrer Interpretation anschließen. Der Einzelfall ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.In die Gefährdungsbeurteilung sind gemäß § 3 BetrSichV "alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst,der Arbeitsumgebung undden Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV hat keine Anforderungen an eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung. Die Spezial-Drehmaschine darf daher ohne vorhandene Gebrauchs- oder Betriebsanleitung benutzt werden.Eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Der von Ihnen geschilderte Anwendungsfall scheint auf den ersten Blick praktikabel zu sein. Dennoch ist bei der Verwendung eines solchen Hubgerätes bzw. des nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" als Flurförderzeug geltendes Arbeitsmittel die bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen. In aller Regel lassen sich diese Hubwagen ohnehin herstellerseitig schon nicht auf die Hubhöhe ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Bedienungsanleitung (auch: Gebrauchsanleitung / Betriebsanleitung)Mit der Bedienungsanleitung informiert der Hersteller eines Produktes über dessen sachgerechte, bestimmungsgemäße und sichere Verwendung. Die Maschinenrichtlinie spricht von einer Betriebsanleitung (s. Anhang 1, Nr. 1.7.4), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von einer Gebrauchsanleitung:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG maßgeblich, unabhängig von der späteren privaten oder gewerblichen Verwendung des Krans. Dies heißt, hier gibt es nur einen Maßstab, und der ist einheitlich. Neue, nicht entsprechend gekennzeichnete Krananlagen dürfen EU-weit nicht verkauft werden.Bezüglich eines ordnungsgemäßen elektrischen Anschlusses und des fehlenden FI sollte ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
) für die Verwendung mobiler Arbeitsmittel in einem Arbeitsbereich geeignete Verkehrsregeln festgelegt und eingehalten werden,c) bei der Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln mit Verbrennungsmotor eine gesundheitlich unbedenkliche Atemluft vorhanden ist,d) mobile Arbeitsmittel so abgestellt und beim Transport sowie bei der Be- und Entladung so gesichert werden, dass unbeabsichtigte Bewegungen der Arbeitsmittel ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545