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Dies ist im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 nicht zulässig.Unter Nummer 4.2.4 "Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz" ist nachzulesen, dass zeitweilige Arbeiten Arbeiten sind, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.Wenn die Tätigkeit insgesamt 6 Stunden dauert, handelt es sich nicht um ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 43343
in einem Hakengrund auszugleichen. Dies kann nur eine Ausgleichswippe. Daher sind ohne diese weiterhin nur 2 von 4 Strängen als tragend anzusehen.Abweichende Regelungen müssten im Einzelfall z. B. über Berechnungen nachgewiesen werden. ...
Stand: 13.05.2023
Dialog: 23032
ist bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen.Beträgt die mögliche Absturzhöhe mehr als 2 m müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern (vgl. hierzu ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen [...]" Beschreibung des Stand der Technik als konkretisierende Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung). Ein Ausschluss von "nicht umfangreichen Arbeiten" kennt diese ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Bra ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
Aus der bezeichneten TRBS 2152, Teil 2, dort Nr. 2.4.3, lässt sich die Frage beantworten:Die Schnellkupplungen mit Bajonettverschluss werden häufiger (als betriebsmäßig nur selten) gelöst und sind von daher nach Nr. 2.4.3.2, Abs. 5, Nr. 2 nicht als auf Dauer technisch dicht einzustufen.Betrachtet man die besonderen technischen Maßnahmen, die an der gleichen Stelle für nur selten gelöste ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
auch Informationen zu beschaffen, die in den Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen der Hersteller des Arbeitsmittels (Hebekissen) angegeben werden (vgl. § 3 Abs. 2, 3 und 4 BetrSichV).In allen hier bekannten Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen von Herstellern solcher Hebekissen sind eindeutige Sicherheitshinweise enthalten die ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich nicht unter der angehobenen Last aufgehalten ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Für Lagereinrichtungen und -geräte ist die DGUV Regel 108-007 relevant. Hier sind eine Vielzahl von Anforderungen an Lagereinrichtungen und Geräte beschrieben:"Abschnitt 5.3.9 Das Stapeln mit Flachpaletten ohne Stapelhilfsmittel ist nur dann zulässig, wenn das Lagergut tragfähig ist und seine Oberflächen sicheres Stapeln zulassen.Dies setzt voraus, dass das Lagergut z.B. auch bei Feuchtigkeit und ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).In den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) wird diesbzgl. unter A 2.4 die Frage, ob Medizinprodukte zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV gehören, wie folgt beantwortet:"Ja, sofern sie von der Definition nach § 2 Abs. 1 BetrSichV erfasst werden. Hinsichtlich der Anforderungen enthalten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
begehbar sein müssen. Dazu sind Gänge von mindestens 0,6 m Breite um den gekennzeichneten Stellplatz erforderlich. Dies wird sehr anschaulich in Bild 2 der VDS 2259 und in Abbildung 2 "Mindestabstände und -abmessungen an Batterieladestellen" der SP02 dargestellt. Beim Betrachten der Bilder fällt auf, dass zwischen Wand und Ladeplatz ein ein Abstand von 0,6 m Breite besteht. ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43361
notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein.Entsprechend Nr. 4.4.2 Abs. 3 Satz 2 gilt ein Fassungsraum von maximal je höchstens 150 l (geometrisches Volumen) für Druckgasflaschen. Weitere zu berücksichtigende Beschränkungen sind in Nr. 4.4.2 Abs. 5 der TRBS 3145 / TRGS 745 enthalten.Bezüglich der Ausdehnung des Schutzbereichs für Druckgasflaschen kann als Erkenntnisquelle ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Bei dem Deckenkran handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
vollendet haben,2. körperlich und geistig geeignet sind,3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.Sofern öffentliche Straßen / Plätze ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen,sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Nein, dies ist nicht möglich.Nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 68 sind Mitgänger-Flurförderzeuge Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.In der Einleitung der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" sind Mitgänger-Flurförderzeuge grundsätzlich nicht für den Einsatz mit Arbeitsbühnen geeignet. ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 43785
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568