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Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4. Beamtinnen und Beamte,5. Richterinnen und Richter,6. Soldatinnen und Soldaten,7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Daraus folgt, wenn die WEG keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, muss die WEG auch keine Gefährdungsbeurteiluung ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
zum Bauaufzug gesichert? Fest installierte Güteraufzüge sind i.d.R. mit zwangsgesteuerten Zugangssicherungen ausgerüstet, die bei Bauaufzügen nicht zum Ausrüstungsstandard gehören. - Der Bauaufzug ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Zusammenfassung: Sollte kein klarer Grund für eine Befristung der Maßnahme vorhanden sein, ist die Montage eines stationären Güteraufzuges erforderlich ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen und Koste ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
ist.Das Fehlen einer Fahrkorbabschlusstüre stellt eine erhebliche Gefahr bei der Personenbeförderung dar. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen, z. B. Einbau von Fahrkorbabschlusstüren.Wird das Bedientableau entfernt, so dass keine Personenbeförderung mehr möglich ist, ist dieser Aufzug aufgrund der Definition keine überwachungsbedürftige Anlage mehr ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind."Gemäß Ihrer Beschreibung ist der Aufzug nicht ohne Schwierigkeiten betretbar und verfügt im Innern des Lastenträgers über keine Steuereinrichtungen. Danach wären die Vorschriften der RL 2014/33/EU nicht anzuwenden.Ein solcher Aufzug ist keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
besetzte Stelle" auflaufen, wenn sicher gewährleistet ist, dass dieser die zur Befreiung erforderlichen Maßnahmen umgehend veranlasst und den Kontakt zu den Eingeschlossenen weiter aufrecht erhält. Ferner muss gewährleistet sein, dass sich nach Dienstende des Pförtners keine Personen (z. B auch kein Wach- oder Putzdienst) mehr im Gebäude aufhalten oder es betreten können. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn diese keine Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.Aufgrund der Schilderung der Mängel an dem Aufzug ist davon auszugehen, dass der Aufzug nicht mehr bündig hält. Dies bedeutet, dass eine Stolperstelle, die sich bei jedem Halt des Aufzuges ändert, vorhanden ist. Diese Stopperstelle beeinträchtigt die sichere Verwendung ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
, damit dieser auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann.Wenn kein Notdienst erforderlich ist, ist der Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen, keinesfalls im Aufzug, da er dort seinen Zweck nicht erfüllen könnte. ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
geprüft, - Feststellungen im Ergebnis der Prüfung, - Mängel und deren Bewertung, - Aussagen zum Weiterbetrieb, - Termin der nächsten Prüfung (nach Mängelabstellung, wiederkehrende Prüfung), - Name und Bezeichnung des Prüfers. Es ist jedoch zu bemerken, dass ein Kleingüteraufzug keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne des dritten Abschnittes der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Zudem sind die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I, Nummer 1.1.2 der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Demnach sind Maschinen so zu bauen, dass keine Unfallgefahren bei Betrieb und Wartung auftreten. Dies gilt selbst dann, wenn vorhersehbare ungewöhnliche Situationen auftreten können (z.B. Stolpern, etc ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
-Kommunikationssystem muss mit der Aufzuganlage fest verbunden sein, das Mitführen von mobilen Kommunikationssystemen, z.B. Mobiltelefonen, ist nicht ausreichend.Das Zweiwege-Kommunikationssystem muss auch im Falle eines Stromausfalles an der Aufzugsanlage wirksam sein.Nach Betätigung der Notrufauslöseeinrichtung dürfen keine weiteren Aktionen von eingeschlossenen Benutzern notwendig werden.Nach Auslösen des Notrufs ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
und einem Notdienst vor der Inbetriebnahme zur Verfügung zu stellen, damit dieser auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann. Sofern kein Notdienst vorhanden sein muss, ist der Notfallplan nach Satz 2 in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringenIn Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a sind die Aufzugsanlagen näher definiert. Dort heißt es:"Aufzugsanlagen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
zu machen,- die hydraulischen Leitungen sind abzusperren.Es gibt keine Verpflichtung, die Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage anzuzeigen. Sinnvoll ist es jedoch, die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - und die zuständige Behörde darüber in Kenntnis zu setzten. Sollte in der Zeit, in der die Aufzugsanlage nicht betrieben wird, die wiederkehrende Prüfung fällig werden und die zugelassene Überwachungsstelle aufgrund ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.Diese Richtlinie gilt auch für die in den Aufzügen nach Unterabsatz 1 verwendeten Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in Anhang III aufgeführt sind."Sofern es sich nicht um einen Aufzug im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU handelt, muss der Aufzug über keine Zweiwege-Notrufeinrichtung verfügen ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178