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es hier nicht. Bereits mit Inkrafttreten der (alten) Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 hatte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Nach § 5 Absatz 2 BetrSichV (03.02.2015) darf der Arbeitgeber Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
von notwendigen und geeigneten Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall für die sichere Verwendung des Arbeitsmittels) sind nach § 4 Absatz 2 Satz 2 BetrSichV auch die allgemeinen Grundsätze wie− die Rangfolge der Maßnahmen1. Technische Maßnahmen,2. Organisatorische Maßnahmen,3. Personenbezogene Maßnahmensowie gemäß § 4 Absatz 1 BetrSichV− der Stand von Technik ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Betrieb genommen werden, wenn sich ihre Fahrkörbe in der untersten Haltestelle befinden, -falls erforderlich, weitergehende Maßnahmen für eine sichere Verwendung mit dem Instandhaltungsunternehmen abgestimmt werden. (4) Für andere Aufzugsanlagen als Personen- und Lastenaufzugsanlagen, z. B. Fassadenbefahranlagen, Baustellenaufzüge mit Personenbeförderung, muss der Arbeitgeber unter Berücksichtigung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
nicht abgegeben werden, − hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen über den Hauptschalter für eine längere Zeit nur außer Betrieb genommen werden, wenn sich ihre Fahrkörbe in der unters-ten Haltestelle befinden, − falls erforderlich, weitergehende Maßnahmen für eine sichere Nutzung mit dem Instandhaltungsunternehmen abgestimmt werden. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
, in diesen Anlagen muss ein betriebsbereites Zweiwege-Kommunikationssystem bis zum 01.01.2021 installiert worden sein.Der Einbau eines Zweiwege-Kommunikationssystems stellt bei Eingriff in die Aufzugsteuerung eine prüfpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV dar (siehe TRBS 1201 Teil 4 Anhang 2 Nr. 8.3 Änderung Notrufsystem). Nach dem Einbau und vor der (Wieder-) Inbetriebnahme des Aufzugs muss im Falle ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Nummer 4.3 dürfen im unmittelbarem Bereich einer Aufzugsanlage keine Einrichtungen vorhanden sein, die den sicheren Betrieb gefährden können. Viele Desinfektionsmittel basieren auf der desinfizierenden Eigenschaft von Alkoholen (z.B. Ethanol, iso-Propanol, n- Propanol,...) Oft liegt der Flammpunkt der Desinfektionsmittel bei 23 °C, so ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn diese keine Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.Aufgrund der Schilderung der Mängel an dem Aufzug ist davon auszugehen, dass der Aufzug nicht mehr bündig hält. Dies bedeutet, dass eine Stolperstelle, die sich bei jedem Halt des Aufzuges ändert, vorhanden ist. Diese Stopperstelle beeinträchtigt die sichere Verwendung ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen …….. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Nach §10 (3) BetrSichV hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
(Zwischenprüfung) der Prüfungsumfang beschrieben. In den jeweils Zweiten Absätzen ist der Prüfungsumfang festgelegt. Unter Punkt 1 ist hier die Prüfung des sicheren und ungehinderten Zugangs zur Aufzugsanlage zu finden. Dazu gehören auch die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern. ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
besetzte Stelle" auflaufen, wenn sicher gewährleistet ist, dass dieser die zur Befreiung erforderlichen Maßnahmen umgehend veranlasst und den Kontakt zu den Eingeschlossenen weiter aufrecht erhält. Ferner muss gewährleistet sein, dass sich nach Dienstende des Pförtners keine Personen (z. B auch kein Wach- oder Putzdienst) mehr im Gebäude aufhalten oder es betreten können. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung über die not ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
nach sich zieht. Die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung älterer Arbeitsmittel kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden. Hierbei ist auch dem Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Rechnung zu tragen (Nummer 2.2, Abs. 3 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS 1114 ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
. Dies bedeutet, dass die prüfpflichtige Änderung im § 15 Abs. 1 BetrSichV im Sinne einer wesentlichen Veränderung oder einer Änderung der Betriebsweise oder Bauart zu verstehen ist. Folglich fallen Montage oder Installation an einem neuen Einsatzort nicht unter die Regelung der prüfpflichtigen Änderung des § 15 Abs. 1 BetrSichV. Der Baustellenaufzug ist bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
). Diese Anforderung kann ein Handy nicht erfüllen. Bei einem Handy kann die Rufnummer händisch eingegeben werden, aus dem Telefonbuch des Handys ausgewählt werden oder über die Wahlwiederholung. Bei allen genannten Fällen sind mehrere Tastenbetätigungen erforderlich. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867