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In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzuganlagen" ist unter Punkt 3.4.2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Notdienst mit dem Zweiwege-Kommunikationssystem ständig, solange die Aufzugsanlage zur Verwendung zur Verfügung steht, erreicht werden kann. Der Notdienst kann entweder ein externer Dienstleister oder eine interne Stelle des Arbeitgebers sein. Der Notdiens ...
Stand: 14.11.2019
Dialog: 42884
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
In NRW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 19.06.2018 die Maßnahmen festgelegt, damit ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung zu einem Güteraufzug ohne Personenbeförderung umgebaut werden kann.Mit Umbau eines Lastenaufzuges in einen Güteraufzug, bleibt der Güteraufzug ein Arbeitsmittel, ist jedoch keine überwachungsbedürftige Anlag ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42689
Die Gültigkeit der Betriebssicherheitsverordnung für rein privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen ist oft in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden) Hinweis:Wird die Wohnung bzw. das Haus nur von dem Eigentümer genutzt, ist keine Gefährdungsbeurteilung erforde ...
Stand: 29.01.2019
Dialog: 42825
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisi ...
Stand: 21.01.2019
Dialog: 42564
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. ...
Stand: 12.01.2019
Dialog: 27770
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfüg ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus der Technische Regel TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.Unter Nr. 4.3 der TRGS 2181 wird bzgl. der Hilfeleistenden, die steckengebliebene Person ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42302
Als überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt ein Aufzug, wenn er zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, errichtet wurde (Maschinenrichtlinie Anhang IV Ziffer 17).Beträgt die Förderhöhe 3 m oder weniger ist es keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der BetrS ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 42206
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, si ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt sein ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 7065
Grundsätzliche Anforderungen an Fassadenbefahranlagen finden sie in der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" und der Technichen Regel für Aufzüge TRA 900 "Fassadenaufzüge mit motorbetriebenem Hubwerk". Fassadenbefahranlagen sind Einrichtungen, die zum Gebäude gehören. Sie werden von der Betriebssicherheitsverordnung erfasst. So müssen z.B. Arbeitskörbe und Arbeitsbühnen von Fas ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8383
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn - sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und - die sonstigen a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
In der technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs ist unter Abschnitt 3.4.3 "Betriebsanweisung u.a. gefordert, dass Betreiber von Personen- und Lasten-Aufzugsanlagen, z. B. durch eine Betriebsanweisung, darauf hinwirken, dass mindestens: − die Aufzugsanlage nicht unsachgemäß benutzt wird, − der Fahrkorb bzw. das Fördermittel gleichmäßig belas ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage und a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist aus der dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG, der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - und der BetrSichV nicht zu beantworten. Über Bayerisches bzw. Baden-Württembergisches Baurecht liegen hier keine Kenntnisse vor. Die Forderung nach einer Kennzeichnung an Aufzugszugängen mit dem Hinweis: "I ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 17862
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen nicht a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797