Ergebnisse 1 bis 20 von 27 Treffern
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme und anschließend die wiederkehrenden Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 BetrSichV durchführen muss.Je nach Bauart und Bauweise der Druckanlage muss die Prüfung durch eine befähigte Person oder durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.Anlagen, die in die Erlaubnispflicht nach § 18 BetrSichV fallen, müssen von der zugelassenen ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Vorschriften ergeben sich für diese Druckbehälter(anlagen) die folgenden Prüfanforderungen: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Entsprechend § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Prüfungen zu ermitteln. Konkretisiert wird diese Anforderung im § 14. Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14 Abs. 1 BetrSichV) Hiernach sind nach jeder Montage Prüfungen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
PxV < 1000 kann die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.Eine wiederkehrende Prüfung (innere Prüfung) und eine Festigkeitsprüfung ist nur für den Fall vorgeschrieben, dass die Druckbehälter und Rohrleitungen für Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die Anforderung der BetrSichV 2015, dass wiederkehrenden innere Prüfungen ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Höchstfristen für die Prüfungen noch die in Tabelle 7 festgelegten Prüfzuständigkeiten (ZÜS oder zur Prüfung befähigte Person). Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, den Druckbehälter als Arbeitsmittel zu prüfen. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dabei ist § 14 BetrSichV ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
, der die 1,5-fache der Prüffrist nicht übersteigt, wiederkehrend geprüft werden. Auf keinen Fall darf jedoch die begrenzte Lebensdauer (limited life) überschritten werden, falls diese festgelegt und gekennzeichnet worden ist. Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV bleiben unberührt." ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
eine überwachungsbedürftige Anlage, so entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, die Druckanlage als Arbeitsmittel prüfen zu lassen. Hierbei ist § 14 BetrSichV - Prüfung von Arbeitsmitteln - zu beachten. Die Fristen können vom Arbeitgeber unter Beachtung der Herstellerempfehlungen und aufgrund von Betriebserfahrungen eigenverantwortlich festgelegt werden. ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
der Einzelflaschensicherung eingeschränkt werden. Weitere Informationen sind in derBerufsgenossenschaftlichen Information aufgeführt. Zu beachten ist dabei die Betriebssicherheitsverordnung. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt der Arbeitgeber grundsätzlich die Frist, die Art und den Umfang der Prüfungen für die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel eigenverantwortlich auf Grund seiner betrieblichen ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
des Regelkreises fortlaufend sich selbst beeinflusst) dient.Druckausgleichsbehälter oder Hydraulikspeicher, die nicht der Regelung dienen, fallen bei Einhaltung der dort aufgeführten Kriterien unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 a) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder unter die allgemeinen Prüfpflichten des Anhangs 2 Abschnitt 4 Nr. 7 BetrSichV.Um unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 b) BetrSichV ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
vom 29.3.2014, S. 45), mit Ausnahme von einfachen Druckbehältern mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar · Liter.Unter Nr. 7.29 des Abschnitts 4 Anhang 2 BetrSichV sind Prüfzuständigkeiten und Prüfungen für ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU, die jedoch auf dem Betriebsgelände verwendet werden, ohne dass dabei eine Beförderung im Sinne der Richtlinie 2008/68/EG erfolgt ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429