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In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck (PS ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
und werden ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt, besteht eine Erlaubnispflicht (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV). Gasflaschen für Atemschutzgeräte gelten jedoch nicht als ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU.Werden in der Füllanlage ausschließlich Gasflaschen für Atemschutzgeräte befüllt, gelten somit die Prüfbestimmungen ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Kühl- und Brauchwasserleitungen fallen nicht unter Art. 1 Abs. 2 b) der DGRL.Siehe hierzu Leitlinie A/16 zur RL 2014/68/EU (z.Z. nur in englisch verfügbar):Question:Article 1 paragraph 2 (b) excludes from the directive “networks for the supply, distribution and discharge of water and associated equipment”.Clarification is required in respect of water, networks and associated equipment ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42558
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werd ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
einen einfachen Druckbehälter handelt, wäre Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.8 Tabelle 1 i. V. m. Nr. 6 Tabelle 7 anzuwenden. Die Höchstfristen für den Druckbehälter sowie die Druckanlage entsprechen in diesem Fall den vorgenannten.Als einfache Druckbehälter gelten alle serienmäßig hergestellten geschweißten Behälter,− die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind,− die zur Aufnahme von Luft ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
und Festigkeitsprüfungen bei Außerbetriebnahme auch dann durch eine ZÜS durchgeführt werden müssen, wenn der zulässige Druck weniger als 1 Bar beträgt, gibt es nicht mehr. Es gelten immer die Prüfzuständigkeiten gemäß den Tabellen in Nr. 6.Für die Anlagenprüfung gilt: wenn sich eine Druckanlage ausschließlich aus Anlagenteilen zusammensetzt, bei denen die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, die in den Anwendungsbereich gemäß § 1 der 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) fallen, müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.Das zitierte DVGW-Arbeitsblatt entspricht dem Stand 10/2014 und bezieht sich noch auf die "alte" Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Demnach galt, dass vom bzw. im Auftrag des Eigentümers der Gasleitungsanlage ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
Abschnitt 4 Nr. 6 BetrSichV ist zu den Prüfzuständigkeiten folgendes nachzulesen:"Die Prüfungen nach Nummer 4 und 5 sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen. Abweichend von Satz 1 können die Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, wenn dies in Tabelle 2 bis 11 oder in Nummer 7 Tabelle 12 vorgesehen ist. Setzt sich eine Druckanlage ausschließlich ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
nicht der Kraftübertragung, sondern der Ansteuerung von z. B. Ventilen zu Regelungszwecken (gemäß DIN 19226 ist Regelung ein Vorgang, bei dem fortlaufend eine Größe [die Regelgröße] erfasst, mit einer anderen Größe [der Führungsgröße] verglichen und im Sinne einer Angleichung an die Führungsgröße beeinflusst wird. Kennzeichen für das Regeln ist der geschlossene Wirkungsablauf, bei dem die Regelgröße im Wirkungsweg ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Vorschriften ergeben sich für diese Druckbehälter(anlagen) die folgenden Prüfanforderungen: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Entsprechend § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Prüfungen zu ermitteln. Konkretisiert wird diese Anforderung im § 14. Prüfung vor Inbetriebnahme (§ 14 Abs. 1 BetrSichV) Hiernach sind nach jeder Montage Prüfungen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend gemäß der Anforderungen des Abschnitts 4, insbesondere der Nr. 4, 5 und 6 des Anhangs 2 der BetrSichV prüfen zu lassen.Fazit:Übliche, z. B. von Tauchvereinen und Feuerwehren, verwendete Füllanlagen, bestehen in der Regel aus einem kompakten Kompressor mit einen max. Betriebsdruck von 330 bar. Sofern keine Druckgeräte (z. B. Filter) mit V > 1 l ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873