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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

der REACH-Verordnung zusätzlich der Lieferant im Sinne von Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung. Dies bedeutet insbesondere, dass bei der auch kostenfreien Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen für Dritte für bspw. Auftragsarbeiten die Informationspflichten nach Titel IV der REACH-Verordnung (Artikel 31 bis 36) einzuhalten sind (bspw. die Weitergabe des Sicherheitsdatenblatts, sofern ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Kann eine nicht identifizierte Substanz ohne CAS-Nummer und ohne EG-Nummer < 1 t/a hergestellt/importiert werden?

ist eine Auskunft nicht möglich. Auf jeden Fall sind Beschränkungen auf EU-Ebene (z. B. REACH Anhang XIV und XVII) und durch nationales Recht zu beachten, die keiner solchen Mengenschwelle unterliegen. Auch wenn keine Registrierung notwendig ist, so sind doch einige andere Vorschriften nach REACH-Verordnung und CLP-Verordnung relevant. Bei gefährlichen Stoffen beispielsweise ist u. a. ein Sicherheitsdatenblatt ...

Stand: 09.11.2011

Dialog: 14894

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt (sofern der registrierte Stoff gefährlich ist) benennen. Unabhängig von REACH ist es jedem Unternehmen freigestellt, im Internet oder sonstigen Verkaufsinformationen anzugeben, welche Stoffe bzw. Inhaltsstoffe bereits registriert sind. Im Hinblick auf die Frage, für welche Anwendung ein Stoff registriert wurde, ist eine Veröffentlichung in der Datenbank der EU-Agentur ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

) von der Registrierung unter REACH ausgenommen. Stellen Sie das Polymer selber her oder importieren Sie ein Polymer, müssen Sie darauf achten, dass das Monomer, aus dem das Polymer hergestellt ist, registriert ist. D.h. Sie müssen das Monomer entweder selber registrieren oder darauf achten, dass Ihr Polymerlieferant Ihnen die Registriernummer des Monomers liefert (via Sicherheitsdatenblatt). Ansonsten ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Gibt es eine Liste aller REACH-Helpdesks in der EU?

Eine Übersicht auf alle Nationalen Helpdesks, findet sich auf der Seite der ECHA. ...

Stand: 17.04.2020

Dialog: 5448

Was ist mit Zwischenprodukt im Sinne von REACH gemeint?

) – transportiertes isoliertes Zwischenprodukt sorgfältig in der rechtlichen Relevanz zu unterscheiden. Nach Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c – Anwendung – unterliegen nichtisolierte Zwischenprodukte nicht der REACH-Verordnung, d.h. auch bei Überschreiten der Mengenschwellen bestehen keine Registrierungs-, Bewertungs- (Evaluierungs-) und Zulassungspflichten aufgrund der REACH-Verordnung. Nach Artikel 2 Nr. 8 – Anwendung ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 4689

Wie werden die Prüfziffern der REACH Registriernummer errechnet?

Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 42843

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

Der Import von >1 t Reineisen innerhalb eines Jahres ist registrierungspflichtig.Wenn Sie selbst importieren wollen, müssen Sie vorher eine REACH-Registrierung vornehmen. Ausnahme: Ihr Lieferant (außerhalb der EU) hat einen Alleinvertreter bestellt, der seinerseits die entsprechende Registrierung vorgenommen hat. Das müsste Ihnen Ihr Lieferant ausdrücklich bestätigen – unter Nennung ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) dürfen ab „(…) 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

Grundsätzlich ist zuerst die Frage zu stellen, wie Kohle aus Kokosnüssen im Hinblick auf REACH zu bewerten ist. Kohle ist als Naturstoff in Anhang V, 7. von der REACH Registrierung ausgenommen. Dies gilt aber nur für bergmännisch abgebaute Kohle. Synthetisch durch Verkokung aus Holz oder ähnlichen Materialien (wie z. B. Kokosnuss) hergestellte Kohle gilt im Sinne von REACH nicht als Naturstoff ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941

In welcher Sprache muss die Information verfasst sein, zu der man als Unternehmen nach Artikel 33 der Reach-Verordnung verpflichtet ist?

Hierzu ist in den FAQ's des Reach-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA folgendes nachzulesen: "0076 In welcher Sprache muss die "Information nach Artikel 33" zur Verfügung gestellt werden? Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 selbst macht keine Aussage darüber in welcher Sprache dieses "zur Verfügung stellen von Information" gemäß Artikel 33 zu erfolgen hat.Entscheidend ist, dass der Abnehmer die ihm ...

Stand: 16.11.2018

Dialog: 42509

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4889

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

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