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Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische ...
Stand: 28.08.2023
Dialog: 43816
Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42786
Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 43548
Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4868
Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4869
Das Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) beinhaltet die "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte". D.h., auch eine unentgeltliche, also kostenfreie Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen an Dritte ist als Inverkehrbringen zu werten.In der vorliegenden Fragestellung wäre der Abgebende im Sinne ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 43810
eines Biozidproduktes bei gleichem Hersteller ist der Anhang Titel 1 der Durchführungsverordnung Nr. 354/2013 zu beachten. Verwaltungstechnische Änderungen sind unter anderem Änderung des Namens des Biozidprodukts oder die Übertragung der Zulassung auf einen neuen Inhaber.Siehe dazu auch den BAuA Helpdesk. ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 43921
Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...) die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 43807
Natriumkaliumsalze der Fettsäuren C12 – C18 sind formal separate Stoffe, die einzeln registriert werden müssen. Eine Registrierung von Stoffgruppen mit unterschiedlicher chemischer Identität ist in REACH nicht vorgesehen. Bestimmte Daten zu dem Natrium- bzw. Kaliumsalz können jedoch wahrscheinlich für die unterschiedlichen Registrierungen genutzt werden. ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4849
Grundsätzlich ist zuerst die Frage zu stellen, wie Kohle aus Kokosnüssen im Hinblick auf REACH zu bewerten ist. Kohle ist als Naturstoff in Anhang V, 7. von der REACH Registrierung ausgenommen. Dies gilt aber nur für bergmännisch abgebaute Kohle. Synthetisch durch Verkokung aus Holz oder ähnlichen Materialien (wie z. B. Kokosnuss) hergestellte Kohle gilt im Sinne von REACH nicht als Naturstoff ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 29941
Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) dürfen ab „(…) 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43800
Als „Zwischenprodukt“ wird ein Stoff bezeichnet, der für die chemische Weiterbearbeitung hergestellt und verbraucht oder hierbei verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (Artikel 3 Nr. 15). Die Vermutung des Fragestellers ist daher richtig. Jedoch sind dabei die Fälle a) – nichtisoliertes Zwischenprodukt, b) – standortinternes isoliertes Zwischenprodukt und c ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 4689
als solche durch den Gebrauch nicht verändert werden, entstehen keine neuen Erzeugnisse und somit auch keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse im Besitz des Ausleihers (= Mutterkonzern) verbleiben oder nicht, denn die REACH-Verordnung spricht von „Inverkehrbringen“ (Definition: siehe Art. 3 Nr. 12), und Verleihen erfüllt diese ...
Stand: 05.04.2018
Dialog: 42202
Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...
Stand: 05.08.2016
Dialog: 5629
-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Dies gilt auch für die vorgesehenen Verwendungen. Ist Ihre Verwendung in der Formulierung nicht benannt, können Sie diese entweder über den Hersteller mit registrieren lassen oder Sie müssen gemäß Art. 37 Nr. 4 der am 18.12.2006 vom Europäischen Rat endgültig beschlossenen REACH-Verordnung einen gesonderten Stoffsicherheitsbericht für die durch den Hersteller/Importeur ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4826
Hierzu ist in den FAQ's des Reach-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA folgendes nachzulesen: "0076 In welcher Sprache muss die "Information nach Artikel 33" zur Verfügung gestellt werden? Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 selbst macht keine Aussage darüber in welcher Sprache dieses "zur Verfügung stellen von Information" gemäß Artikel 33 zu erfolgen hat.Entscheidend ist, dass der Abnehmer die ihm ...
Stand: 16.11.2018
Dialog: 42509
In der Datenbank der EU-Agentur werden nur die registrierten Stoffe (EINECS-Nr. bzw. IUPAC-Bezeichnung für gefährliche Stoffe, Handelsnamen) veröffentlicht werden. Die Datenbank wird keine Produkte, d.h. Zubereitungen aufführen. Es wird auch nicht der Hersteller oder Vertreiber der registrierten Stoffe genannt. Nach der erfolgten Registrierung wird jedoch der Lieferant eines registrierten Stoffes ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4863
Nach der REACH-Verordnung vom 18. Dezember 2006 müssen alle in der EU hergestellten oder importierten Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Es gibt Ausnahmen in den Anhängen IV oder V oder Ausnahmeregelungen in Artikel 2. Um genauere Angaben zu evtl. Ausnahmetatbeständen zu bestimmten Stoffen machen zu können, ist die genaue Stoffidentität ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4824
Mitgliedsfirmen empfohlen, die Verwendungen / Expositionen nach dem Muster des Anhang VI intern zu erfassen. Der BDI, VCI und der Verband Chemiehandel haben einen Entwurf eines Formblattes erarbeitet, mit dem Verwendungen und Expositionen strukturiert in der Produktkette abgefragt werden können. ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4852
ist eine Auskunft nicht möglich. Auf jeden Fall sind Beschränkungen auf EU-Ebene (z. B. REACH Anhang XIV und XVII) und durch nationales Recht zu beachten, die keiner solchen Mengenschwelle unterliegen. Auch wenn keine Registrierung notwendig ist, so sind doch einige andere Vorschriften nach REACH-Verordnung und CLP-Verordnung relevant. Bei gefährlichen Stoffen beispielsweise ist u. a. ein Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 09.11.2011
Dialog: 14894