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Gelten die Natrium- und Kaliumsalze von Fettsäuren C12-18 als separate Stoffe, welche einzeln registriert werden müssen?
KomNet Dialog 4849
Stand: 20.07.2016
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Im Anhang IV der REACH-Verordnung (Ausnahmen der Registrierungspflicht) ist Fettsäuren C12-18, aufgelistet. Gelten die Natrium- und Kaliumsalze dieser Säure als separate Stoffe, welche beide einzeln registriert werden müssen?
Antwort:
Natriumkaliumsalze der Fettsäuren C12 – C18 sind formal separate Stoffe, die einzeln registriert werden müssen. Eine Registrierung von Stoffgruppen mit unterschiedlicher chemischer Identität ist in REACH nicht vorgesehen. Bestimmte Daten zu dem Natrium- bzw. Kaliumsalz können jedoch wahrscheinlich für die unterschiedlichen Registrierungen genutzt werden.