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Gelten die Natrium- und Kaliumsalze von Fettsäuren C12-18 als separate Stoffe, welche einzeln registriert werden müssen?

KomNet Dialog 4849

Stand: 20.07.2016

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Im Anhang IV der REACH-Verordnung (Ausnahmen der Registrierungspflicht) ist “Fettsäuren C12-18“, aufgelistet. Gelten die Natrium- und Kaliumsalze dieser Säure als separate Stoffe, welche beide einzeln registriert werden müssen?

Antwort:

Natriumkaliumsalze der Fettsäuren C12 – C18 sind formal separate Stoffe, die einzeln registriert werden müssen. Eine Registrierung von Stoffgruppen mit unterschiedlicher chemischer Identität ist in REACH nicht vorgesehen. Bestimmte Daten zu dem Natrium- bzw. Kaliumsalz können jedoch wahrscheinlich für die unterschiedlichen Registrierungen genutzt werden.