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eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.Bei Schüssen handelt es sich um Impulslärm. Beim Schießen entstehen je nach Waffe und Kaliber Lärmpegel von ca. 130 bis 170 dB in unmittelbarer Nähe der Mündung, in der Höhe des menschlichen Ohres ist im Durchschnitt mit 150 dB zu rechnen.Bei Beschäftigten, welche ein Schießtraining im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43947
Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
Sowohl Rettungstuch als auch der Bodenbelag bestehen aus isolierenden Materialien, welche sich in Folge von Reibung z. B. durch Bewegen des Rettungstuches auf dem PVC-Boden aufladen können. Aber auch Bewegungen der Person, die sich auf der Trage/dem Rettungstuch befindet, können zu einer elektrostatischen Aufladung führen, insbesondere wenn die Person synthetische Kleidung trägt. Infolge ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21209
Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren....(4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen. Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde auf Anordnung eine Kopie ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
Informationen beinhalten:a) einen Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Anhang der ArbMedVV anzubieten;b) die Mitteilung, aufgrund welcher Gefährdung bzw. welcher Gefährdungen das Angebot für eine Vorsorge gemacht wird; sie kann ggf. durch einen Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden;c) die Zusicherung, dass weder die Annahme noch ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
. Unter der Nr. 4 dieser AMR ist eine Beispieltabelle zu finden, welche personenbezogenen Daten ( Name, Vorname , Geburtsdatum etc. ) beinhaltet. Diese Angaben sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung relevant. In Bezug auf den Datenschutz verweisen wir auf eine Stellungnahme von Herrn Ministerialrat Günter Schedler aus dem baden-württembergischen Innenministerium mit dem Thema "Datenschutz ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
zu entscheiden, in welchem Umfang der Verletzte auf mögliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen wird. Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten dem Verletzten weiterhin uneingeschränkt angeboten werden. Besteht die Möglichkeit, dass der Verletzte nicht mehr frei entscheiden kann, z. B. wenn ein Schockzustand nicht auszuschließen ist, müssen in jedem Fall weitere Erste-Hilfe- bzw ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Ein Gemisch, Zubereitung oder Erzeugnis, welches die in der ArbMedVV genannten Stoffe enthält, ist definitionsgemäß auch ein Gefahrstoff. Demzufolge treffen die in der ArbMedVV genannten Vorsorgen auch auf Gemische ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung/FEV wird gefordert, dass jeder Bewerber für einen Busführerschein an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen hat. Eine ständige Wiederholung muss jedoch nicht nachgewiesen werden, auch nicht bei einer notwendigen Verlängerung des Führerscheins. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung der Erste-Hilfe-Kenntnisse kann sich aber aus anderen Regelwerken ergeben, z. B. we ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 5163
.dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie3.der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
der Arbeitsplätze/Tätigkeiten aus arbeitsmedizinischer Sicht beurteilen kann, ob und welche Infektionsgefährdung vorliegt und welche Maßnahmen, einschließlich einer evtl. Impfung, zu empfehlen bzw. notwendig sind. Im Anhang der ArbMedVV Teil 2 (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen) sind die Vorsorgeanlässe geregelt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 2059
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Hierbei ist z. B. auch zu ermitteln, ob bzw. in welchem Umfang Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, z. B. an sanitären Einrichtungen, ausgeführt werden und ob. ggf sich daraus Anforderungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ableiten lassen. Hinweise: Auf die Arbeitsmedizinische Regeln - AMR - hier speziell die AMR 6.5 "Impfungen ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
darüber zu beraten 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen 3. der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat, die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694