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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtvorsorge vor. In § 4 ArbMedVV (Pflichtvorsorge) heißt es:„(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgebe ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
und darf nur von einem Arzt mit besonderer Fachkunde gemäß § 7 ArbMedVV durchgeführt werden. Untersuchungsumfang und Nachuntersuchngsfristen richten sich nach den anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Diese finden sich z.B. in der Leitlinie „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ G31 „Überdruck“ (Taucherarbeiten). Nachuntersuchungen sind danach jeweils vor Ablauf von 12 Monaten ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
ausgebildet sein,• eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und• vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ erbracht werden.Das ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die in Kläranlagen oder in der Kanalisation nicht gezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen ausführen, eine Pflichtvorsorge hinsichtlich Hepatitis-A-Virus zu veranlassen (Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - in Verbindung mit der ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
Beamtinnen und Beamten in Nachtarbeit ist vom Arbeitgeber keine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, ihnen ist aber auf ihren Wunsch hin eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen.Begründung:Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als dr ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird unter Ziffer 5.2 ausführlich auf das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eingegangen. Demnach ist Trägern einer Mund-Nase-Bedeckung (MDB) zumindest eine Wunschvorsorge zu ermöglichen.Unter 5.2.1 heißt es hierzu:"(2) Neben den bestehenden betriebsärztlichen Aufgaben inklusive Angebotsvorsorge kommt der Wunschvorsorge eine wichtige Rolle zu. Sie ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43155
Sobald es sich um Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" handelt, ist die entsprechende Vorsorge durchzuführen bzw. anzubieten. Das kann bei Arbeiten mit Fingerlingen der Fall sein, wenn die Kriterien der TRGS 401 erfüllt sind. Im Abschnitt 2 (8) wird Feuchtarbeit folgendermaßen definiert:" (8) Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ha ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen aus den Bereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die BGI 504-25 ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden."Die Eignung zum Führen eines Krans kann von ermächtigten Arzt nach der DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Fazit:Die ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
Personenkreises sind der BGI/GUV-I 504-26 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 - Atemschutzgeräte" zu entnehmen.In der AMR 14.2 - Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen wird unter Nr. 3.2 ausgeführt:"Keiner Gerätegruppe, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordert, zuzuordnen sind:a) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Primär liegt der Umgang mit seiner Erkrankung im Einfluß- und Verantwortungsbereich des betroffenen Mitarbeiters, und zwar sich selbst gegenüber. Er hat seine Erkrankung zu behandeln und muss sich für den Alltag und sein Leben handlungsfähig halten. Wenn er Probleme mit der Behandlung und Kontrolle seiner Erkrankung hat, z.B. zu Unterzuckerungen neigt, muss er das mit seinem behandelnden Arzt klär ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Grundsätze fürarbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (jetzt Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV Information 240-xxx (bisher GUV-I/BGI 504 -xx). Sie stellen den Stand der Arbeitsmedizin dar.Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten; zum Beispiel bei vermutetem Zusammenhang einer Erkrankung mitden Arbeitsbedingungen, bei Untersuchungen zu besonderen Fragestellungen (Zweitmeinung ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung Be ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Regelungen dazu, welche Maßnahmen der Ersten Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen vom Arbeitgeber zu treffen sind, sind im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und im Dritten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention sowie in den entsprechenden Abschnitten der DGUV Regel 100-001 festgelegt, . In den v.g. Vorschriften und Regelwerke sind keine konkreten Zeitangaben enthalten ...
Stand: 20.06.2016
Dialog: 10274
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und de ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
). DIe Anforderungen der ArbMedVV werden konkretisiert durch die "AMR 6.6 - Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen".Solange Vorschriften der ArbmedVV dem nicht entgegenstehen, sind die in der DGUV Information 240-350 nach dem Grundsatz-G 35 ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449