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Die im Verbandbuch dokumentierten Meldungen über Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen enthalten sensible Gesundheitsdaten. Ein Verbandbuch ist daher so aufzubewahren, dass es nicht durch Unbefugte eingesehen werden kann, Stattdessen sollte das Verbandbuch durch eine dafür benannte Person verwahrt werden, am besten durch eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Und zwar verschlossen ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
(ArbSchG). Wegen des toxischen Potenzials von PCB ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung anzuraten, Beschäftige mit einer Exposition gegenüber PCB im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten und ggf. zu untersuchen. Empfehlungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge enthält Anhang 4. Es sollten entsprechende betriebliche Vereinbarungen getroffen und ggf ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
, bei welchen Beschäftigten bestimmte gefährdende Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV vorliegen, die eine Angebotsvorsorge erforderlich machen und dann diesen Beschäftigten ein persönliches Angebot in schriftlicher Form macht (auch auf elektronischem Wege möglich). Eine allgemeine Rundmail an die Belegschaft oder an Teile der Belegschaft mit allgemeinen Hinweisen zur Angebotsvorsorge erfüllt ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV werden in d ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).Gemäß ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen. Es wird im Unterpunkt 3 ("nachfolgend aufgeführte nicht gezielte Tätigkeiten") unter dem Buchstaben f als Pflichtvorsorgeanlass genannt: "Tätigkeiten in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern: Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern hinsichtlich Bortedella Pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus oder Varizella ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
von Windeln im Hausmüll und damit möglicher Kontakt mit Ausscheidungen wie Stuhl und Urin, Entsorgung gebrauchter Spritzen), so ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind daher Impfungen gegen Hepatitis A/B anzubieten. Der Tetanusimpfschutz muss wegen der erhöhten ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugend ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
mit der Haut.“) eingestuft. Als Erste-Hilfe-Maßnahmen empfohlene Therapiestufen: Aufgrund des hohen Durchdringungsvermögens des Fluoridions muss es das Ziel der Ersten Hilfe und der nachfolgenden medizinischen Versorgung sein, die Ausbreitung des Fluorwasserstoffs im Gewebe bereits innerhalb der ersten Minuten nach dem Unfall zu beenden und Folgeschäden zu begrenzen. Als eine mögliche Erste-Hilfe-Maßnahme ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 1391
Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 2059
nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Ange-botsvorsorge anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 5.1 zeigt einen Weg der Angebotsunterbreitung auf. Nach § 5 Absatz 2 ArbMedVV hat der Arbeitgeber zudem unverzüglich die Vorsorge anzubieten, wenn eine Gesundheitsstörung auftritt, bei der die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs mit der Tätigkeit besteht. Dies gilt auch für Beschäftigte ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
an einem Erste-Hilfe-Lehrgang wird in diesen Fällen notwendig sein. Eine Benennung als Ersthelfer oder Ersthelferin im Betrieb ist dann erst nach erneuter Ausbildung möglich." (Hervorh. durch KomNet) Hinweise:Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen.Dabei soll er sich von der Fachkraft ...
Stand: 05.05.2021
Dialog: 13823
Folgendes ist in der Druckluftverordnung (DruckLV) festgelegt: "§ 1 Geltungsbereich:(1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.(2) Diese Verordnung gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten." Demnach greift die DruckLV hier nicht. Vor Aufnahme der Tätigkeiten als Forschungstaucher ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
Zur Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit gemäß Ziffer 2108 müssen folgende arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Anerkennung werden kann:Es muss eine Tätigkeit mit Heben oder Tragen schwerer Lasten oder Arbeit in extremer Rumpfbeugehaltung langjährig ausgeübt worden sein.Zur Beschreibung des Begriffs "schwere Lasten ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 445
In Bezug auf Ihre Frage gibt die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) hier AMR 13.1 „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ Auskunft:Die AMR 13.1 beschreibt unter Punkt 4.3 "Arbeitsverfahren/-bereiche, bei denen keine Belastung mit extremer Hitze vorliegt". Unter anderem werden dabei "Tätigkeiten mit kurzfristig (im Minutenbereich) hoher Wärmebelastun ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23847
, die zu einer besonderen Gefährdung führen können" entnommen werden. Insbesondere möchten wir hier die Nummer 4 "Kriterien für die Veranlassung von Pflichtvorsorge" hervorheben.Zu einer Pflichtvorsorge bei Kältearbeit führt die Praxishilfe "Arbeiten in Kühlräumen" der VBG unter der Nummer 6 Folgendes aus:"Die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge zum Anlass "Kältearbeiten" ist für Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782