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(BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten Beschäftigten vorbehalten ist, insbesondere das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung (UVV) steht der G 25 als anerkannte Regel ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."und § 11 ArbSchG:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
. Rettungsmaßnahmen veranlasst werden. Ausführliche Erläuterungen zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und zur rechtlichen Betrachtung der Ersten Hilfe gibt die DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509) "Erste Hilfe im Betrieb". (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie im Internet unter www.dguv.de/publikationen) Unter Ziffer 4.4 DGUV Information 204-022 wird auf die Pflicht ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
am Arbeitsplatz durchführen, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge und Impfungen durchzuführen sind. Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer die besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz berücksichtigen. So kann z.B. die Behandlung von Patienten bei denen eine übertragbare Hepatitis B-Infektionen bekannt ist, eine Impfung als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
(Allergien, Epilepsie, Diabetes) sind häufig auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen. Eine generelle Pflicht zur Übernahme von notwendigen Medikamentengaben besteht grundsätzlich nicht....Damit Missverständnisse vermieden werden und eine klare Handlungsgrundlage für die Kindertageseinrichtung und die pädagogischen Fachkräfte vorliegt, ist es ratsam, die Art und Weise der Medikamentengabe ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 12117
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich evtl. Impfungen wird im Sinne der ArbMedVV durch den/die vom Arbeitgeber bestellte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt. Der Arzt/die Ärztin muss sich vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (§6 Abs.1 ArbMedVV). Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
, welches grundsätzlich zur Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge führt, unterschritten wird. Diese Fälle werden dann von der Wunschvorsorge erfasst.Durch die AMR Nr. 11.1 ("Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B") werden Ausnahmen von der Veranlassung von Pflichtvorsorge bzw. dem Angebot ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
haben oderNachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten."Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nennt in ihrem Anhang keine Anlässe für das Erfordernis von Pflicht- oder Angebotsvorsorge beim Vorliegen von Nacht- oder Schichtarbeit. Folgende Konstellationen sind hingegen beispielsweise möglich:Nach § 5 (2) ArbMedVV muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten unverzüglich ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
bei der Bewertung des vorliegenden Einzelfalls unter Zugrundelegung der dargelegten Kriterien der TRGS 401 kein Vorsorgeanlass für Pflicht- oder Angebotsvorsorge ableiten lässt. ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
) die Landesdatenschutzgesetze, Anwendung. Neben den ausdrücklich normierten Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht im StGB, den Datenschutzgesetzen und in der BO folgt der Anspruch des Patienten auf Verschwiegenheit des Arztes aus einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und aus dem durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei Verstößen gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931