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Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen.Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entbindet den Arbeitgeber nicht von einer angemessenen arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.Bei einem vollständig geschlossenen System würde die ursprüngliche Gefährdung durch die Gefahrstoffe entfallen. Bei Nutzung von PSA scheint zwar der individuelle ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
ist das Tragen einer Schutzbrille bei der Arbeit an Bildschirmen nicht erforderlich.Vor diesem Hintergrund wäre die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für eine Bildschirmbrille mit Blaulichtfilter zu übernehmen, nicht zu begründen.Ergänzender Hinweis:Um auch individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit, Einstellungen am Monitor und/oder in der Systemsteuerung ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 42504
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
im Sinne dieser Verordnung 1. ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb; 2. dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht; 3. beinhaltet ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
. Unter der Nr. 4 dieser AMR ist eine Beispieltabelle zu finden, welche personenbezogene Daten ( Name, Vorname , Geburtsdatum etc. ) beinhaltet. Diese Angaben sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung relevant. ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
gibt es keine Grenzwerte, die Infektionskrankheiten sicher ausschließen. Das Risiko für eine Erkrankung hängt ab von der Expositionshöhe, von der Expositionsdauer, von dem Übertragungsweg, der Infektiosität des Erregers und der individuellen Immunitätslage der oder des Beschäftigten. Die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit oder eines Kontaktes wird dadurch charakterisiert, dass die wiederkehrende ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Arbeitsmedizinischen Regel "Vorsorgebescheinigung" (AMR 6.3), Ziffer 2:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
ist."Unter Nummer 2 der AMR 6.3 "Voraussetzung für das Ausstellen einer Vorsorgebescheinigung" ist noch nachzulesen, dass die Vorsorgebescheinigung auszustellen ist, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Verantwortungsbereich entspringen. Von individuellen Krankheiten seiner Beschäftigten, die unerwartete Gefährdungen auslösen können, hat er in der Regel keine Kenntnis. Die Beschäftigten sind auch nicht dazu verpflichtet, Krankheiten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber darf auch keine Offenlegung verlangen.Die Weigerung des Arztes die Gerinnungsstörung angemessen zu therapieren, weil diese ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
dem oder der Beschäftigten ausüben." Die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" wird dem Arzt oder der Ärztin nach einer Prüfung von den jeweiligen Landesärztekammern verliehen.Grundlage für Eignungsuntersuchungen sind individuell oder kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die bestimmte ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
. Untersuchungsangebote gemacht werden.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann“ darüber hinaus beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (G 24) oder Atemschutz (G 26) erforderlich werden oder müssen angeboten werden.Erfahrungsgemäß stellt die quantitative Bestimmung von PCB im Blut-Serum/Plasma (Biomonitoring) die beste Möglichkeit dar, die individuellem Belastung von Beschäftigten abzuschätzen. Damit werden alle ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und wenn der Beschäftigte darin einwilligt. Der Arbeitgeber erhält auch nur noch eine Vorsorgebescheinigung, auf der der Anlass, das Datum und der Zeitpunkt der nächsten durchzuführenden Vorsorge vermerkt ist.Hinweis:Bei Justizvollzugsbeamte kann argumentiert werden, dass Tätigkeiten in Justizvollzugsanstalten durchaus als Einrichtung zur Betreuung ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364
einer Wunschvorsorge ermöglicht bzw. angeboten werden. Beschäftigte können sich individuell von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen (z. B. bei bevorstehenden Reisen in ein "Corona-Risikogebiet"), aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Bei vielen beruflichen Reisen in sogenannte "Corona-Risikogebiete" dürfte diese Form ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
. des regelmäßigen Angebots der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei vollständig Immunisierten ist dort nicht aufgeführt (AMR 2.1 siehe „3. Festlegung der Fristen“).Da die AMR den Stand der Arbeitsmedizin darstellen, müsste der Arzt/die Ärztin somit bei Abweichen hiervon (z. B. durch Verlängerung der Frist) auch haftungsrechtlich für den individuellen Fall begründen können, warum er sich nicht an den Stand ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
, dass durch die Anzeigepflicht nicht nur individuelle Interessen des Versicherten berücksichtigt werden müssen, sondern zumindest gleichrangig auch Belange des Gemeinwohls Bedeutung haben (Präventionsinteresse der gesetzlichen Unfallversicherung, Mortalitäts- bzw. Morbiditätsrisiken Dritter, Aufklärung der Dunkelziffer bei Berufskrankheiten etc.). In solchen Fällen kann der Arzt, möglichst im Einvernehmen mit dem Versicherten ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378