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Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Eingliederungsmanagement, sondern eher um eine Eignungsuntersuchung (vergleichbar einer Einstellungsuntersuchung) handeln, weisen wir auf die DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis hin.Da hier wesentliche arbeitsrechtliche Belange betroffen sind, empfehlen wir, dass Sie sich in der Angelegenheit direkt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. einer entsprechend autorisierten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 9 BO) geregelt. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen auch die bei einem Arzt berufsmäßig tätigen Beschäftigten und die Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der ärztlichen Tätigkeit teilnehmen, wie etwa ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 4 ff Biostoffverordnung - BioStoffV - hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen. Das Regelwerk der Technik, berufsgenossens ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42470
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung mit Unterschrift des Arztes). Die Vorsorgebescheinigung enthält auch Angaben darüber, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht des durchführenden Arztes angezeigt ist. Diese Inhalte sind rechtlich verbindlich und müssen erfasst werden.In Nr. 1 (1) der AMR 6.3 wird ausgeführt: "Die Vorsorgebescheinigung enthält alle erforderlichen Angaben ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen. Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
beauftragte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Verfügt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin jedoch nicht über die für die Titerbestimmung / Impfung erforderlichen Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, so hat er oder sie andere Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). In diesem Falle wäre also eine Titerbestimmung oder Impfung auch durch einen Hausarzt ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):"Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856