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, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Ein Gemisch, Zubereitung oder Erzeugnis, welches die in der ArbMedVV genannten Stoffe enthält, ist definitionsgemäß auch ein Gefahrstoff. Demzufolge treffen die in der ArbMedVV genannten Vorsorgen auch auf Gemische ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor.Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Beschäftigten,arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. In der amtlichen Begründung zum Arbeitsschutzgesetz wird hierzu ausgeführt:"Mit der Definition des Begriffs ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Das Sicherheitsdatenblatt enthält u.a. Informationen (z. B. Identität des Produkts) und Umgangsempfehlungen über Stoffe und Stoffgemische, die dazu dienen, bei gewerbsmäßigem Umgang mit diesen Stoffen sowohl dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch dem Umweltschutz gerecht zu werden.Das Vorhandensein von Gefahrstoffen in Arbeitsbereichen wird im Rahmen ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42522
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
durch Verätzungen minimiert werden können. Unabhängig von der angewendeten Spülmethode als ersten Schritt der Ersten Hilfe – entweder mit reinem Wasser, mit wässrigen Pufferlösungen oder mit fertigen Anti-Flusssäure-Lösungen - sollte jedoch in jedem Fall die Anwendung einer Zubereitung mit Calciumgluconat folgen, um das bereits in das Gewebe eingedrungene Fluorid zu binden und damit schwerwiegende Unfallfolgen ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 1391
) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.Die arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Angebotsvorsorge bei:(...)2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:(...)j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft," ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42748
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.Im Hinblick auf Gefahrstoffe sind Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und durch Brand und Explosionen zu beurteilen, wobei Arbeitsschutz nach dem „TOP-Prinzip“ umzusetzen ist. Gefahren sind immer direkt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
Staubfraktionen definiert, Die E-Staubfraktion ist der Anteil am Staub, der einatembar ist. Die A-Staubfraktion ist derjenige Anteil der einatembaren Staubfraktion, der Alveolen (Lungenbläschen) und Bronchien erreichen kann.Laut Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist Pflichtvorsorge u.a. erforderlich bei Tätigkeiten mit alveolengängigem Staub ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/Arbeitsmedizinische-Praevention-FAQ.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Die o.g. FAQ-Antwortliste ist eine Präzisierung der ArbmedVV durch den Gesetzgeber am Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Übergeordnet steht in der ArbmedVV: (1) Pflichtvorsorge bei:1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:…Alveolengängiger Staub (A-Staub ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42471
eine arbeitsmedizinische Vorsorge ergeben kann.In Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen führt die DGUV Information 213-040 "Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" aus:"1.4.7 Arbeitsmedizinische VorsorgeIm Regelfall ist bei Tätigkeiten mit den beschriebenen Wasseraufbereitungschemikalien keine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig. Allerdings ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279