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ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen.Im konkreten Fall ist entscheidend, ob die Beschäftigten tatsächlich den Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Hier hilft u. U. eine Arbeitsplatzbegehung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes weiter. ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die im Anhang der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet sind. Die Liste umfasst aktuell 80 anerkennungsfähige Erkrankungen.Die Berufskrankheiten-Liste mit den jeweils relevanten und gültigen, wissenschaftlichen Informationen sind im Internet auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 2325
Nein, eine Kopie der Vorsorgebescheinigung muss nicht an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) geschickt werden, sondern kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angefordert werden. .Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt hierzu in § 3 Abs. 4 aus:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
Unfallgeschehen im Betrieb), eine Schutzimpfung durchaus empfehlenswert sein. In diesem Falle wäre eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b) anzubieten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat und die ein Impfangebot an den Beschäftigten beinhaltet.Letztendlich ist also durch den Arbeitgeber in Unterstützung ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen müssen klar getrennt werden! Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird klargestellt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt.Bei Tätigkeiten ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und ggf. beweisen. Wunschvorsorge ist also nicht auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt. Deshalb gibt es in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) auch keinen abschließenden Katalog mit Wunschvorsorgeanlässen ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 43818
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang.In der konkretisierenden TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm ist unter der Nummer 5 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"(2) Pflichtvorsorge ist nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV durch den Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
In § 5 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Kontakt zu frei lebenden Tieren hinsichtlich aa) Borrellia burgdorferi oder bb) in Endemiegebieten Frühsommermeningoenzephalitis- (FSME)-Virus veranlasst werden."(Anhang 2 Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)Nach einer Infektion durch Insektenstiche oder am Ende der Tätigkeit, bei der eine Pflichtvorsorge zu veranlassen war, ist dem Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2022
Dialog: 30248
in Behinderteneinrichtungen als Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko angesehen und in die Kategorie B eingestuft. Kategorie B: "Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit". (Quelle ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin, beraten lassen.Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind u.a. die aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen etc.) durchzuführenden Arbeitsschutzmaßnahmen, einschließlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV), falls sich aufgrund der vorhandenen Gefährdungen Vorsorgeanlässe ergeben ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.(...)"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen auch nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Das gilt gleichermaßen für Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenwagen u.v.m. Für das Führen der Einsatzfahrzeuge ist, ebenso ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721