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Grundsätzlich muss jede Verletzung, die eine Erste-Hilfe-Leistung zur Folge hat, in das Verbandbuch eingetragen werden.Hierzu führt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention aus:§ 24 Abs. 6:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln." Weitere Erl ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):"Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
) Die zuständige Behörde kann für Ärzte oder Ärztinnen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. ein HNO-Arzt die G20 (Lärm)-Untersuchung vornehmen und eine Stellungnahme abgeben kann. Abschließend muss allerdings ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV die Beurteilung vornehmen. Der Absatz 2 bleibt ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Verfahrensanweisung für das Unternehmen.Zur Unterscheidung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der ArbMedVV und Untersuchungen zur beruflichen Eignung für bestimmte Tätigkeiten verweisen wir auf die DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" und die VBG-Broschüre "Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen - Tipps für die betriebliche Praxis" ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
Eingliederungsmanagement, sondern eher um eine Eignungsuntersuchung (vergleichbar einer Einstellungsuntersuchung) handeln, weisen wir auf die DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis hin.Da hier wesentliche arbeitsrechtliche Belange betroffen sind, empfehlen wir, dass Sie sich in der Angelegenheit direkt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. einer entsprechend autorisierten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
werden. Darüber hinaus sollten die Vorsorge im Maßnahmenkatalog der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit in allgemeiner Form als Maßnahme aufgeführt werden (Art der durchzuführenden Vorsorge entsprechend der Gefährdung). ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
jeweils nach fünf Jahren vernichtet; die Einzelfälle in der automatisierten Datei werden jeweils nach fünf Jahren nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz gelöscht."In der betrieblichen Praxis ist das Verbandbuch häufig frei zugänglich (z.B. im Verbandkasten, Erste-Hilfe-Raum), damit bei einer Verletzung/Erste-Hilfe-Maßnahme die Beteiligten den Eintrag direkt vornehmen können. Hier besteht ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
"Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätitgkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (AMR 6.5).Sollte sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung herausstellen, so kann eine Impfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Einzelfall erforderlich sein, auch wenn diese nicht explizit in der ArbMedVV genannt wird.Hinweis:Weitere Informationen ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, die sich wesentlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ableitet.In der beschriebenen Pflegeeinrichtung sind Indexpatienten mit Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) nicht bekannt. Nach Gefährdungsbeurteilung ergibt sich keine "erhöhte" Verletzungsgefahr oder Infektionsgefahr hinsichtlich HBV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. (§ 10 Arbeitsschutzgesetz)Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Grundanforderung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
von Angebotsvorsorge definiert (sogenannte Abschneidekriterien). Ein solches genanntes Abschneidekriterium ist z. B. das Vorliegen einer geringen Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400 ("Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"). Bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV ansteht und welche Beratungs- und Untersuchungsangebote erforderlich sind, gibt es nicht. Einige Ausführungsempfehlungen befinden sich in der DGUV Information 240-350.Die Entscheidung, ob eine entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen ist, kann nur nach Durchführung einer orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
Grundlage einer Impfempfehlung muss immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit sein. Für das Ohrlochstechen umfasst dies sicher die Beschreibung der sachgerechten Handhabung der Ohrlochpistole inclusive der Geräte- und Flächen-Desinfektion vor und nach Gebrauch, das Verwenden steriler "Erststecker", die Haut-Desinfektion des Patienten-/Kundenohres ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44052
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt beraten ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 6586