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nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" formuliert. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Maßgebliches Kriterium, ob ein Arbeitgeber den Untersuchungsempfehlungen des G 25 folgt, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm können Ermüdung ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Ve ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
zumindestens Angebotsvorsorge nach ArbMedVV angeboten werden. Diese kann nach oder in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung" durch den die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführende(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden.Die durch den beruflichen Aufenthalt in der Wüstenumgebung verursachte Exposition gegenüber Stäuben erfordert -wie auch bei anderen staubbelasteten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
Primär liegt der Umgang mit seiner Erkrankung im Einfluß- und Verantwortungsbereich des betroffenen Mitarbeiters, und zwar sich selbst gegenüber. Er hat seine Erkrankung zu behandeln und muss sich für den Alltag und sein Leben handlungsfähig halten. Wenn er Probleme mit der Behandlung und Kontrolle seiner Erkrankung hat, z.B. zu Unterzuckerungen neigt, muss er das mit seinem behandelnden Arzt klär ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits genannt ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV)"Hinweis: Uns sind keine Handschuhe, die nicht für den einmaligen Gebrauch sind (also "Haushaltshandschuhe"), bekannt, die einen Proteingehalt von 30 μg/g überschreiten. Wenn die Handschuhe ein Baumwolltrikot haben, halten wir es noch unwahrscheinlicher, dass der Wert ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 12189
In der VDSI Regel 02/2019 "Drohneneinsatz an Windenergieanlagen" findet sich unter der Nummer 3.2.2 die Aussage, dass der Nachweis der körperlichen Eignung durch die gültige Eignungsuntersuchung zu "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, Sonderfahrzeuge (resp. G 25)" zu erbringen ist. Dies lässt sich, unserer Einschätzung nach, auch auf andere Bereiche mit Droneneinsatz übertragen. ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42996
. Untersuchungsangebote gemacht werden.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann“ darüber hinaus beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (G 24) oder Atemschutz (G 26) erforderlich werden oder müssen angeboten werden.Erfahrungsgemäß stellt die quantitative Bestimmung von PCB im Blut-Serum/Plasma (Biomonitoring) die beste Möglichkeit dar, die individuellem Belastung von Beschäftigten abzuschätzen. Damit werden alle ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
). DIe Anforderungen der ArbMedVV werden konkretisiert durch die "AMR 6.6 - Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen".Solange Vorschriften der ArbmedVV dem nicht entgegenstehen, sind die in der DGUV Information 240-350 nach dem Grundsatz-G 35 ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Personenkreises sind der BGI/GUV-I 504-26 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 - Atemschutzgeräte" zu entnehmen.In der AMR 14.2 - Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen wird unter Nr. 3.2 ausgeführt:"Keiner Gerätegruppe, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordert, zuzuordnen sind:a) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und keinem ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
ausgebildet sein,• eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben und• vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Der Nachweis der körperlichen Eignung kann über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ erbracht werden.Das ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
aus den Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV haben einen empfehlenden Charakter. Sie stellen Hinweise für die beauftragte Ärztin/ den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes klären, ob die v. g. Grundsätze ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
). Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten gefahrenbezogene arbeitsmedizinische Untersuchungen ermöglichen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.In Bezug auf Unterweisungen siehe DGUV Information 205-024 "Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben"Die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen und Untersuchungen (früher: G-Untersuchungen) sind in der Arbeitsmedizin allgemein ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
wie oben ausgeführt, muss der Arzt nach § 6 Absatz 3 ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen.Auch in der Arbeitsmedizinischen Regel "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" (AMR 6.1) wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" Absatz 1 dargelegt:"Der Arzt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
aktiviert wurden. Somit können auch bei der Sammlung dieser Instrumente spitze oder scharfe Gegenstände darunter sein.Auch "sichere Instrumente" müssen daher in o. g. Abfallbehältnissen gesammelt und dürfen nicht in den normalen Müll gegeben werden. ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
am vorgesehenen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und/oder Impfprophylaxe ein. Art und Umfang der Vorsorge (Untersuchung) sollten sich nach dem DGUV Grundsatz G 35„Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“7 richten.(...)Die Pflicht zu weiteren arbeitsmedizinischen Vorsorgen über den Anlass ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
der Arbeitsmedizin dar. Sie sind im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge anwendbar, sind aber grundsätzlich von der ArbMedVV entkoppelt und beinhalten beispielsweise auch arbeitsmedizinische Untersuchungen im Rahmen von Eignungsuntersuchungen.Das heißt im konkreten Fall:Die gegenwärtig vorliegenden DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (G 1.1- G46) enthalten keinen Grundsatz ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 2 Absatz 1 ist Pflichtvorsorge bei unter Ziffer 3 aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich.Hier finden sich unter Buchstabe g folgendes:"in Notfall- und Rettungsdiensten: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364