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, hat der Arbeitgeber vor Aufnahme dieser Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge auf der Grundlage der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) zu sorgen. Vorsorgeanlässe, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 4, 5 und 8 Biostoffverordnung zu ermitteln und dokumentieren sind, sind dem Anhang Teil 2 der ArbMedVV zu entnehmen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoff-Verordnung (BioStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.Nach § 2 Abs.9 BioStoffV ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
Gemäß §§ 3-5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – und gegebenenfalls §§ 4-7 Biostoff-Verordnung – BioStoffV – ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch z. B. biologische Arbeitsstoffe, ist nach der BioStoffV und der Verordnung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stehen Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, Beschäftigten gleich. In § 7 GefStoffV "Grundpflichten" wird weiterhin ausgeführt, dass der Arbeitgeber Beschäftigten, also auch Studierenden, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
) die Landesdatenschutzgesetze, Anwendung. Neben den ausdrücklich normierten Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht im StGB, den Datenschutzgesetzen und in der BO folgt der Anspruch des Patienten auf Verschwiegenheit des Arztes aus einer Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und aus dem durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bei Verstößen gegen seine Pflicht zur Verschwiegenheit ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
. Das heißt, Arbeitgeber, die sich an die AMR halten, können davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Die AME dienen der Information aus arbeitsmedizinischer Sicht zu Themen auch außerhalb der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 14.09.2021
Dialog: 24480
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
an der Quelle durch technische Maßnahmen (T) zu beseitigen oder zu entschärfen (siehe § 4 Arbeitsschutzgesetz). Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und personenbezogene Maßnahmen (P) – in dieser Reihenfolge – ergriffen werden.Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 43277
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt beraten ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 6586
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).Gemäß ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
Informationen 240-xxx konkretisieren dann die Anforderungen an die arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkret bedeutet das, dass vom Arbeitgeber stets mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgemaßnahmen durchzuführen ist (Pflichtvorsorge) und welche anzubieten sind (Angebotsvorsorge).Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die Beschäftigten ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen ...
Stand: 25.01.2018
Dialog: 12219
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen, Probenahmen."Punkt 4.1 Absatz 2 führt dazu aus, dass der Arbeitgeber zu prüfen hat, ob eine Wunschvorsorge in Betracht kommt, wenn keine extreme Hitzebelastung vorliegt.Zur weiteren Klärung der Fragestellung hat auch die DGUV eine Studie zu Gefahrstoffexposition und Hitzebelastung bei der Durchführung von Saunaaufgüssen durchgeführt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23847
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071