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und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen als solche gekennzeichnet und gut erreichbar sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".Unter dem Punkt 4 finden ...
Stand: 27.07.2022
Dialog: 43621
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
Die Inhalte von betrieblichen Verbandkästen sind in der ASR A4.3 - Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt.Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
Die Regelung des § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 betrifft primär die für die eigenen Beschäftigten erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen.Aus den entsprechenden Erläuterungen unter Ziffer 4.6.6 (6) der DGUV Regel 100-001 wird aber deutlich, dass auch für Beschäftigte anderer Arbeitgeber im Betrieb erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen für das eigene betriebliche Arbeitsschutzmanagement von Bedeutung ...
Stand: 21.10.2025
Dialog: 14094
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe (Toluol enthalten) unter folgenden Bedingungen verpflichtend:"wenn,der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten ...
Stand: 24.09.2025
Dialog: 18839
(BMAS). Gemäß des Anhangs Teil 1 der ArbMedVV ist eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Alveolengängigen Staub (A-Staub) und Einatembaren Staub (E-Staub) zu veranlassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht eingehalten wird.In dem von Ihnen geschilderten Fall ist immer die Pflichtvorsorge durchzuführen. Um auf diese verzichten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Teil 2 Absatz 1 ist Pflichtvorsorge bei unter Ziffer 3 aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich.Hier finden sich unter Buchstabe g folgendes:"in Notfall- und Rettungsdiensten: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 24364
sind entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.In die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einbeziehen.Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe erforderlich sind, wird im Dritten Abschnitt "Erste Hilfe" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (hier insbesondere § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 1 Absatz 2 muss im vorliegenden Fall angeboten werden, wenn unter Berücksichtigung der Darlegungen des Herstellers/Inverkehrbringers beim Einsatz des entsprechenden Gemisches eine Exposition gegenüber Epichlorhydrin nicht ausgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber hätte in dem konkreten Fall natürlich auch die Möglichkeit ggf ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42371
mit physikalischen Einwirkungen" Absatz 1 des Anhangs der ArbMeddVV gilt:Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können;2.Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (– 25 °Celsius und kälter);Nähere Erläuterungen, wann es sich um eine Tätigkeit mit extremer Hitzebelastung handelt, können der AMR Nr. 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen g ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...
Stand: 31.10.2025
Dialog: 44083
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 11.08.2025
Dialog: 11128
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
In § 5 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Die inzwischen aktuellere Vorschrift hierzu ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV. Dort finden Sie diesen Sachverhalt unter den Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f. Auch die TRGS 401 wurde hierzu aktualisiert. Pflichtvorsorge ist nach Abschnitt 7 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" nach Ziffer 1. Buchstabe d. erforderlich bei:"(...) Tätigkeiten mit Benutzung ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 12189
Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;und (2) Angebotsvorsorge bei:2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"Hinweis:Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43446