Ergebnisse 181 bis 200 von 202 Treffern
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch dir ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten ist rechtsverbindlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, für die evtl. eine Impfung in Betracht kommt, sind sogenannte "Tätigkeiten mit Biostoffen" im Sinne des Anhangs Teil 2 der ArbMedVV. Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers, arbeitsmedizinische ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.Arbeitsm ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheits ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Eine arbeitsmedizinische Vorschrift zu der beschriebenen Tätigkeit ist uns nicht bekannt. Denkbar wäre beim Umgang mit Biomüll und gleichzeitig auftretender Hautverletzung allenfalls ein Kontakt mit Tetanuserregern (z.B. wenn Gartenpflanzen mit anhaftender Erde entsorgt werden). Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (hier der STIKO, der ständigen Impfkommission) sollte jeder Bürger gegen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24099
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe von Tätigkeit ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Die Vorschriften zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen und auch Impfungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) geregelt.Im Teil 2 des Anhangs zur ArbmedVV ist eine Tabelle mit biologischen Arbeitsstoffen aufgeführt, die als impfpräventabel gekennzeichnet sind. Für diese impfpräventablen biologischen ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und de ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
Zu der Thematik Fahrerlaubnis und arbeitsmedizinische Vorsorge können wir Ihnen folgende Informationen geben: Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossens ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV w ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die in Kläranlagen oder in der Kanalisation nicht gezielte Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen ausführen, eine Pflichtvorsorge hinsichtlich Hepatitis-A-Virus zu veranlassen (Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - in Verbindung mit der ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall zu entscheide ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
Sowohl Rettungstuch als auch der Bodenbelag bestehen aus isolierenden Materialien, welche sich in Folge von Reibung z. B. durch Bewegen des Rettungstuches auf dem PVC-Boden aufladen können. Aber auch Bewegungen der Person, die sich auf der Trage/dem Rettungstuch befindet, können zu einer elektrostatischen Aufladung führen, insbesondere wenn die Person synthetische Kleidung trägt. Infolge einer ele ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21209
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 Nr. 5.3 umfassen Reinigungsarbeiten in Arbeitsbereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege alle regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des hygienischen Soll-Zustandes. Dazu zählt auch die Reinigung von Fahr- und Transportmitteln (z. B. Rettungswagen). In Einrichtungen des Gesundheitsdie ...
Stand: 04.04.2014
Dialog: 20821
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb kann ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984