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Die Inhalte von betrieblichen Verbandkästen sind in der ASR A4.3 - Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt.Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand: F ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
Vorsorge und schreibt auch vor, welche fachlichen Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin zu richten sind, die der Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen darf.Nach § 7 ArbMedVV "muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Nach § 4 Absätze 1 und 2 der ArbmedVV hat der Arbeitgeber "nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Primär liegt der Umgang mit seiner Erkrankung im Einfluß- und Verantwortungsbereich des betroffenen Mitarbeiters, und zwar sich selbst gegenüber. Er hat seine Erkrankung zu behandeln und muss sich für den Alltag und sein Leben handlungsfähig halten. Wenn er Probleme mit der Behandlung und Kontrolle seiner Erkrankung hat, z.B. zu Unterzuckerungen neigt, muss er das mit seinem behandelnden Arzt klär ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Im vorliegenden Fall muss die Therapie für die Thromboseprophylaxe infolge der Gerinnungsstörung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden. Eine in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Patientin hat gem. § 27 SGB V Anspruch auf die Krankenbehandlung und auch gem. § 31 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Der zugelassene Kassenarzt darf ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
-Zoster-Virus (VZV)". Bei der in dem vorliegenden Fall geschilderten Tätigkeit in einer Einrichtung zur vorschulischen Betreuung von Kindern ("überwiegend Kinder unter 3 und behindertes Kind") ist daher gemäß Anhang ArbMedVV die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge erforderlich. Der Arbeitgeber darf die genannte Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn die Beschäftigte ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ( ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden." ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
kann und darf, wenn diese Tätigkeiten unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Betriebsarztes/-ärztin erfolgen. Selbstverständlich muss hierbei die Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person festgestellt sein. Ob dies, wie von Ihnen geschildert, auch für die auszubildende Bürokauffrau der Fall ist, können wir von hier nicht beurteilen. Zudem könnte noch ein Rolle spielen, ob der Ausbildungsplan ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle Sel ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarz ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
zur Verfügung stehen. Biomonitoring darf nicht gegen den Willen der oder des Beschäftigten durchgeführt werden...“Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Ärztin/der Arzt die Pflicht hat, die Beschäftigten vor der Durchführung von körperlichen oder klinischen Untersuchungen, über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufzuklären. Nehmen die Beschäftigten nach dieser Aufklärung an der Untersuchung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 20172
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633