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zum Umgang mit diesen Gefahrenquellen zu geben.Die Warnungen und Erklärungen sind in ihrer Ausdrucksweise und Intensität altersgerecht so zu gestalten, dass sie von den Aufsichtspflichtigen auch tatsächlich verstanden werden. Bei jüngeren Kindern hat sich der Betreuer durch Nachfragen zu versichern, ob seine Hinweise verstanden wurden, ggf. sind diese zu wiederholen. Der Umgang mit ungewohnten Gegenständen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
und protektiven Immunschutz. Alle, die gegen Masern immun sind, können nicht mehr erkranken. Die Durchseuchung (Verbreitungsgrad einer Infektionskrankheit) der Bevölkerung ist altersabhängig. Das auf Grundlage der Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig veröffentlichte Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts aus dem Jahr 2017 schreibt unter Ziffer 3.2 zur Maser-Impfung bei Kindern:"Die Impfquote ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
soll ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen, danach folgt nur beim Auftreten des ersten Erkrankungsfalles eine zeitlich befristete Freistellung.Zytomegalie: keine Impfung möglich, bei fehlendem Immunschutz ist keine Beschäftigung mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr möglich. Der Umgang mit älteren Kindern ist unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen (Handschuhe ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW auszusprechen (vorausgesetzt: beruflicher Umgang mit Kindern/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) . Sollte die Schwangere gegen Masern und Mumps empfänglich sein, darf sie während der gesamten Schwangerschaft keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum Vorschulalter haben. Bei Ausbruch beider Erkrankungen in der Region (in den Einrichtungen) ist ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
einer werdenden Mutter mit direktem und regelmäßigem Kontakt mit Kindern/Jugendlichen vom sechsten bis vollendeten 18. Lebensjahr sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote vom Arbeitgeber zu beachten:Bei nicht geklärter oder fehlender Rötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20 ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Erkrankungen sind zu berücksichtigen: Röteln: bei fehlendem Immunschutz Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20 Schwangerschaftswoche (SSW)Ringelröteln: keine Impfung möglich, ein generelles Beschäftigungsverbot für nichtimmune (seronegative) Schwangere soll ausgesprochen werden.Zytomegalie: keine Impfung möglich, bei fehlendem Immunschutz ist ein Beschäftigungsverbot für den Umgang mit Kindern ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
bei beruflichem Umgang mit Kindern" abgerufen werden.Zu Elterngeld und -zeit gibt die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit " Auskunft. ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
Beim fliegenden Personal ist die äußere Exposition maßgeblich und wird erfasst. Eine Gefährdung des Kindes durch die Muttermilch ist hierbei auszuschließen. Daher ist es auch folgerichtig, dass der Gesetzgeber im neuen Strahlenschutzrecht (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) für stillendes Flugpersonal keine Regelungen getroffen hat, obwohl der Schutz von Schwangeren und stillendem ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42740
ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 11 Abs. 2 MuSchG) Der Röteln-Virus wird als Tröpfcheninfektion übertragen und kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto schwerer und häufiger sind die kindlichen Schäden.Deshalb besteht für nicht immune Schwangere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
labil und zellgebunden ist, muss es zu einer massiven Exposition kommen, d. h. es sind familienähnliche, sehr enge und häufige Körperkontakte für die Übertragung notwendig.Im Merkblatt "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" wird zum Erkrankungsverlauf ausgeführt:'"Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommt es in 35–50 % der Fälle ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
In § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen geregelt. In § 12 Abs. 2 ist der Umgang mit den biologischen Arbeitsstoffen (hier: Blut) geregelt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit Biostoffen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Eine schädliche Einwirkung von Gefahrstoffen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 6 Jugendarbeitsschutzgesetz -JArbSchG- ist dann anzunehmen, wenn für Jugendliche bei Fortdauer der Beschäftigung das Risiko einer akuten oder chronischen Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Gefahren bestehen immer dann, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die geltenden Sicherheitsbestimmungen, wie z. B ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppen 2-4 im Sinne des § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Solange keine Einstufung vorliegt und das Gesundheitsrisiko für eine schwangere Frau und ihr Kind nicht bekannt ist, darf die Frau demnach keinen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210