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Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
es eine Sonderregelung. In diesem Fall ermöglicht § 3 Abs. 4 MuSchG ausnahmsweise einen Verzicht der Arbeitnehmerin auf die Einhaltung der Schutzfristen. Dies gilt jedoch nicht für die ersten zwei Wochen nach der Entbindung. Zur Erklärung des Verzichts muss die Arbeitnehmerin ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorlegen, das bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Frau medizinisch unbedenklich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Je früher ein gesunder Lebensstil umgesetzt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ein hohes Lebensalter in Gesundheit zu erreichen. Eine Umstellung des Lebensstils in höherem Alter kann auch zu guten Erfolgen führen. Die Merkmale eines gesunden Lebensstils sind: - Gesunde Ernährung - Verzicht auf Tabak - Nur geringe Mengen Alkohol - Regelmäßige körperliche Aktivität (Bewegung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3442
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
in der WocheWie sind die Pausen geregelt? Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden von• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 StundenDie Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Was ist verboten? • Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
Aus den mutterschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG ergibt sich keine spezielle Forderung nach einer Teeküche.Für Bürobeschäftigte muss der Arbeitgeber auch gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV grundsätzlich keinen separaten Pausenraum zur Verfügung stellen. Allerdings müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9171
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Elternzeit anmelden, folgt daraus, dass Sie auf die Möglichkeit verzichten, in den nächsten beiden Jahren weitere Elternzeit zu nehmen....Im Normalfall können Sie Ihre Elternzeit nachträglich nur verlängern oder verkürzen, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist." (aus der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit) ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn Sie das nicht tun, verzichten Sie damit auf alle Vergünstigungen des Mutterschutzgesetzes. Die Schutzvorschriften und der Kündigungsschutz gelten erst nach der Bekanntgabe der Schwangerschaft.Erfahrungsgemäß wird bei einer werdenden Mutter immer dann eine Ungewissheit über die berufliche Zukunft ausgelöst, wenn eine Schwangerschaft im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
mindestens 30 min Pause und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 min Pause zu gewähren. Im Hinblick auf die Arbeitszeitgestaltung hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein sog. Direktionsrecht. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger (Verlag Recht und Wirtschaft, 1995) unter Rd.Nr. 20 zu §1 folgendes aus:"Haben die Vertragsparteien (Arbeitgeber ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
40 Std. betragen. Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein. Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden. Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min. Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min. ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
und sich schnell wiederholenden Bewegungen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Pausen wirken sich stärker gesundheitsschädigend aus. Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte bei der Gestaltung des demografischen Wandels. Mit dem Management-Instrument DEMOGRAFIE AKTIV können praxisgerechte Demografie-Prozesse in Betrieben aller Branchen gestaltet werden. Im Land Nordrhein ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten nicht als ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
))Des Weiteren hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 3 MuSchG sicherzustellen, dass sich eine schwangere Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Ihr Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 10 MuSchG zu erstellen und die erforderlichen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906