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Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann."Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG schreibt keine Kurzpausen für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse vor. In normalen Betrieben ist es aber üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten allgemein die für die Einnahme eines Getränkes oder des Toilettenganges nötige Zeit einräumt, ohne dass diese Zeit beim Entgelt ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefähr ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536
Jahreshälfte üblicherweise der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis auch in der ersten Jahreshälfte bestanden hat. Näheres ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.Ausnahme:Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht grundsätzlich Kündigungsschutz gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuschG). Die für den Arbeitsschutz zuständige Arbeitsschutzbehörde kann in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Voraussetzung für die Kündigung einer werdenden Mutter ist dabei stets die vorherige Zustimmung hinsic ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
dass die arbeitsvertraglich vereinbarte längere Frist nicht gilt. Umgekehrt ist auch für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eine kürzere Kündigungsfrist als 3 Monate nicht möglich.Weitere Informationen zur Elternzeit bietet die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesfamilienministeriums an. ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
hat, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Bei Geräten des täglichen Lebens ist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 30 cm zwischen Oberkörper und Oberfläche des Gerätes in der Regel eine Beeinflussung des Implantats ausgeschlossen. An Arbeitsplätzen in der direkten Umgebung von Anlagen und Maschinen können Beeinflussungen von aktiven Implantaten jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. We ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
nicht als Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes angesehen werden. Auch kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen gem. § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zur regelmäßigen Einnahme kleiner Mahlzeiten erscheinen im vorliegenden Fall wenig hilfreich, da es sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Es ist nicht konkret festgelegt, wie lange “kurz” ist und wie oft eine werdende Mutter am Tag ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
zu erstellen (§ 10 MuSchG) und die werdende Mutter und alle bei ihm beschäftigten Personen über das Ergebnis und die nötigen Maßnahmen zu informieren. Unzulässige Tätigkeiten bzw. generelle Beschäftigungsverbote für werdende oder stillende Mütter werden in §§ 11; 12 MuSchG aufgeführt. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird im Einzelhandel z.B. sein, dass der Arbeitgeber eine Gelegenheit zum kurzen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.Begründung:Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294
. Wenn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung einer gemeinsamen Nutzung grundsätzlich nichts entgegen steht, sind ggf. zusätzliche Maßnahmen (kurze Reinigungsintervalle, automatische Reinigungssysteme) durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei jeder Änderung der Bedingungen fortgeschrieben werden muss. ...
Stand: 05.06.2012
Dialog: 11042
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
. Ein wichtiger Punkt bei der alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die Einteilung der Arbeitszeit. Generell sollten lange Arbeitszeiten und häufige Überstunden bei geringen Erholzeiten vermieden werden. Kurze Pausen sollten eingerichtet werden, um die Konzentration und körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern. Anhaltspunkte, welche speziellen Beanspruchungen an einem Arbeitsplatz auftreten ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 3396
Scharlach wird durch den Streptokokkus Pyogenes (Streptokokken der Gruppe A) verursacht und hauptsächlich mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Die Tröpfchen haben einen Durchmesser von mehr als 5 µm. Sie können sich nur kurze Zeit in der Luft halten und sinken dann rasch zu Boden. Sie können bis zu einer Distanz von gut einem Meter bis maximal etwa drei Meter übertragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge mit zu ber ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120