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Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Nein, dies ist nicht zulässig. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufssc ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4757
Die meisten Betriebe in NRW sind nicht oder nicht hinreichend auf die Auswirkungen des demografischen Wandels vorbereitet, das zumindest ist das Ergebnis von Unternehmensbefragungen in den letzten Jahren. Demnach sehen ca. 90 % der befragten Unternehmen die gegenwärtige Alterstruktur der Belegschaften und die zu erwartende Entwicklung als nicht problematisch an. Insgesamt beschäftigen jedoch nur 5 ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3318
Die meisten Betriebe in NRW sind nicht oder nicht hinreichend auf die Auswirkungen des demografischen Wandels vorbereitet, das zumindest ist das Ergebnis von Befragungen von Unternehmen in den letzten Jahren. Demnach sehen ca. 90 % der befragten Unternehmen die gegenwärtige Altersstruktur der Belegschaften und die zu erwartende Entwicklung als nicht problematisch an. Insgesamt beschäftigen jedoch ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 3390
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
werden. Bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag frei bleiben, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Darüber hinaus dürfen Jugendliche bei dieser Art der Tätigkeit nicht sittlichen Gefahren ausgesetzt sein bzw. die physische oder psychische Leistungskraft im Sinne § 22 JArbSchG darf nicht überfordert werden. Zudem gilt nach § 25 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
an den Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. den Ausbildungsberater der Industrie- und Handesls- oder der Handwerkskammer wenden, da wir in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten keine weitergehenden Auskünfte geben können und dürfen.Eine weitere Möglichkeit ist, eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbroche ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Schutzmaßnahmen benennen (vgl. §9 Abs. 1 MuSchG).Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine unverantwortbare Gefährdung, so hat der Arbeitgeber die Tätigkeiten durch Schutzmaßnahmen zunächst umzugestalten. Ist dies nicht möglich, muss er die Frau auf einen freien und zumutbaren anderen Arbeitsplatz umsetzen. Ist auch dies nicht möglich, so ergibt sich ein betriebliches Beschäftigungsverbot (vgl. § 13 Abs. 1 MuSchG ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sc ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
stellen. Dieses gilt auch für Rechtsnachfolger von Betrieben.Gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.9.2004, 2 AZR 659/03 bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (sowohl vom Arbeitgeber wie vom/von Arbeitnehmer/in) der Schriftform.Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet Ihne ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
Beschäftigungsverbotes muss deutlich definiert werden.Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Attestes kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber (unter Beachtung des Rechts der schwangeren Frau oder Mutter auf freie Arztwahl) eine Nachuntersuchung durch eine andere Ärztin / einen anderen Arzt verlangen. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
, Abfindung etc.) sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften) gerichtet werden. ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
der Schwangerschaft zu bezahlen. Diese Lohnkosten werden dem Arbeitgeber gemäß der Umlageversicherung U2 nach den Aufwendungausgleichgesetz zu 100 % erstatten. Bei "Minijoberinnen" ist der Erstattungsantrag bei der Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale.de) zu stellen, ansonsten bei der Krankenkasse (siehe auch Aufwendungsausgleichsgesetz).Hinweis:Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie u ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43142