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Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Etwa 80-88 % der weltweiten Lederproduktion stammt aus Gerbstoffverfahren mit Chromsalzen. Diese sogenannten Chromgerbung erfolgt heutzutage mit Chrom (III)-Salzen, insbesondere bei der Lederherstellung für die Bekleidungsindustrie. Die Verwendung von Chrom (III)-Salzen gilt als gesundheitlich unbedenklich. Leider kann bei der Gerbung aus den Chrom-III-Verbindungen das gesundheitsschädliche Chrom- ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
der Arbeit und verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten und zu fördern.Dies kann geschehen durch:Qualifizierungsmaßnahmen, speziell für ältere Beschäftigte, z. B. im Umgang mit neuen (Telekommunikations-) Medien und Technologienflexible Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, z. B. individuelle Arbeitszeitenalternsgerechte ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 23671
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
über den Kinderarbeitsschutz.Neben der praktischen Arbeit im Betrieb sollen den Praktikanten auch Informations- und Beobachtungsmöglichkeiten geboten werden. Bei der Beschäftigung von Praktikanten, die jünger als 18 Jahre sind, müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden! Demnach dürfen sie grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
Dieser angefragte Sachverhalt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eindeutig geregelt:Nach §22 JArbSchG Absatz 1 Nr. 6 dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind.Ausnahmen von dieser Regelung findet man im Absatz 2. Demnach sind diese Arbeiten zulässig ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
der Auszubildende 18 Jahre oder älter, fällt die Frage in den Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Hier sollten Sie sich in Bezug auf die Ausbildung des Lehrlings an die zuständige Handwerkskammer wenden.In Bezug auf arbeits- und tarifrechtliche Fragen sollten Sie sich direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19824
Nacht- und Schichtarbeiter/innen sind durch die arbeitszeitbedingte Verschiebung des Lebens- und Arbeitsrhythmus besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden überdurchschnittlich häufig unter Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-, Herz-Kreislauf- und nervösen Beschwerden etc. Aus diesen Gründen wird bei der Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit seit 1994 im Arbeitszeitgesetz die Berück ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Die Leistungsfähigkeit von älteren Personen ist stets individuell zu beurteilen, denn das kalendarische Alter sagt wenig hierüber aus. Generell ist Arbeit unter Zeitdruck mit zunehmendem Alter schwerer zu bewältigen, insbesondere dann, wenn sie mit komplexen Anforderungen gekoppelt ist. Fehlbelastungen wie Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeit in Zwangshaltung oder mit monotonen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungstag (s ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 17928
Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen sind (ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze Absatz 6 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)). Hierbei werden unter speziellen Gefahren solche verstanden, die speziell besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen betreffen ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544