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oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
bei beruflichem Umgang mit Kindern" abgerufen werden.Zu Elterngeld und -zeit gibt die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit " Auskunft. ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW auszusprechen (vorausgesetzt: beruflicher Umgang mit Kindern/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) . Sollte die Schwangere gegen Masern und Mumps empfänglich sein, darf sie während der gesamten Schwangerschaft keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum Vorschulalter haben. Bei Ausbruch beider Erkrankungen in der Region (in den Einrichtungen) ist ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
. Kinder von Drogensüchtigen...) oder auch bei bekannten Hepatitis B infizierten KindernKeuchhusten, Influenza, Scharlach, Hepatitis A: Befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten der Erkrankung bzw. einer Epidemie in der RegionEinzelheiten über die Beschäftigung von Schwangeren beim beruflichen Umgang mit Kindern können Sie dem Merkblatt "Schwangere Frauen im beruflichen Umgang mit Kindern ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbareGefährdung darstellt. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird. Dies dürfte bei Ausflügen u. Ä. nicht der Fall sein.Hinweis:Auf die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" weisen wir hin. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
und protektiven Immunschutz. Alle, die gegen Masern immun sind, können nicht mehr erkranken. Die Durchseuchung (Verbreitungsgrad einer Infektionskrankheit) der Bevölkerung ist altersabhängig. Das auf Grundlage der Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig veröffentlichte Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts aus dem Jahr 2017 schreibt unter Ziffer 3.2 zur Maser-Impfung bei Kindern:"Die Impfquote ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
labil und zellgebunden ist, muss es zu einer massiven Exposition kommen, d. h. es sind familienähnliche, sehr enge und häufige Körperkontakte für die Übertragung notwendig.Im Merkblatt "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" wird zum Erkrankungsverlauf ausgeführt:'"Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommt es in 35–50 % der Fälle ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
-infizierten Kindern in der EinrichtungKeuchhusten, Influenza, Scharlach, Hepatitis A: befristetes Beschäftigungsverbot (krankheitsspezifisch bis x-Tage nach Abklingen der Krankheit) beim Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung bzw. einer Epidemie in der RegionEinzelheiten über solche konkreten Befristungen und die Beschäftigung von Schwangeren beim beruflichen Umgang mit Kindern können dem Merkblatt ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber muss bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auch in Bezug auf den Mutterschutz durchführen (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die er aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelt hat, umsetzen muss. Darüber hinaus ist er verpflichtet ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
vom Betriebsarzt beraten lassen.Hilfestellung leistet hierbei das Merkblatt Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Tieren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Der Arbeitgeber ist gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG verpflichtet ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Der Mutterschutz schwangerer Beamtinnen richtet sich nach speziellen beamtenrechtlichen Regelungen, die ähnlich denen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind. Die für Sie zutreffende Verordnung erhalten Sie über Ihren Dienstherrn.Um Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren, legt das Mutterschutzgesetz generelle Beschäftigungsverbote fest. Diese Beschäftigungsverbote gelten unmittelbar für alle ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
. Auch die für den Mutterschutz zuständige Behörde ist ein Ansprechpartner.Diese Gefährdungsbeurteilung sollte in Ihrem Fall den möglichen Kontakt zu der Katze und ihren Ausscheidungen betrachten und wie er sicher ausgeschlossen werden kann.Eine Arbeit in einer Tierarztpraxis zum Beispiel ist nur mit einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz zulässig, wenn der Umgang mit Katzen oder Katzenkot sicher ausgeschlossen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Frauen, die ein Kind adoptiert haben oder adoptieren wollen, können den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen, weil das Mutterschutzgesetz nur für leibliche Mütter gilt.Jene können aber, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, Elternzeit beanspruchen. Wollen sie dies tun, müssen sie mit einer entsprechenden Willenserklärung die Elternzeit ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 4017